HBE
Arbeitskampf: Finanzielle Entschädigung im Streikfall
Wie sich auch bei der laufenden Tarifrunde in Bayern zeigt, ist die Vorgehensweise der Gewerkschaft ver.di bei der Wahl der Kampfmittel immer radikaler geworden. Während früher Streiks im Einzelhandel nahezu unbekannt waren, nehmen Arbeitskämpfe hinsichtlich Anzahl und Dauer zu. Dabei werden nicht nur Warenhäuser, Versender und Lebensmittel-Filialunternehmen bestreikt, sondern zunehmend auch mittlere und kleinere Einzelhändler. Deshalb hat der HBE bereits 1993 einen Streikfonds geschaffen. Denn bei einem Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) fällt im Einzelhandel der Umsatz in der Regel unwiederbringlich aus. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Andere Wirtschaftsbereiche können den Verlust durch Überstunden und Sonderschichten nachholen. Wird jedoch ein Einzelhändler bestreikt, so kauft der Kunde einfach bei der Konkurrenz ein. Deshalb sollten sich Unternehmen durch Beteiligung an unserem Streikfonds einen Ausgleich und eine finanzielle Entschädigung für mögliche Umsatzausfälle sichern.“ Weitere Informationen dazu finden Sie im HBE-Praxiswissen "Streikfonds". (23.05.2013)
  
Bundesarbeitsgericht: Weitere Hürde für „freiwillige“ Leistungen des Arbeitgebers
Seit Einführung der AGB-Kontrolle sind die Hürden für freiwillige Sonderleistungen des Arbeitgebers im Laufe der Jahre immer höher gesetzt worden. Jetzt steht sogar die Vereinbarung eines Freiwilligkeitsvorbehalts in vielen Fällen vor dem Aus. Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20.2.2013, 10 AZR 177/12). Darin stellt das Gericht ausdrücklich fest, dass ein im Arbeitsvertrag vereinbarter, an sich wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt, gleichwohl unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber Sonderleistungen nach Höhe und Voraussetzungen im Arbeitsvertrag ausdrücklich festlegt. Prüfen Sie daher Ihre Arbeitsverträge unbedingt darauf, ob Sie den Mitarbeitern tatsächlich etwaige Sondergratifikationen in bestimmter Höhe zusagen. Sollte dies der Fall sein, sollten zumindest bei Neueinstellungen unbedingt andere Formulare verwendet werden. Sofern Sie die Musterarbeitsverträge des HBE verwenden, stellt sich dieses Problem nicht. Die darin verwendeten Formulierungen müssten auch nach der aktuellen BAG-Rechtsprechung einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt begründen.
(23.05.2013)
  
 
Online-Handel: HBE-Seminar über Suchmaschinenmarketing
Die Suche über das Internet ist für Konsumenten zum Normalfall geworden. Viele Kaufprozesse starten mit der Online-Suche nach Produkten oder einem geeigneten Händler. Damit wird das professionelle Suchmaschinenmarketing zur Pflichtdisziplin für jedes Handelsunternehmen. Vielfach benötigt man hier Experten. Das HBE-Seminar „Suchmaschinenmarketing“ (in Kooperation mit elaboratum) vermittelt das Rüstzeug, um mit diesen Experten kompetent zu sprechen sowie deren Leistungen beurteilen zu können oder aber selbst die wichtigsten Optimierungsmaßnahmen zu ergreifen. Ferner geht es in dem Seminar um die bezahlte Suche. Wie kann man Kampagnen bei Google professionell anlegen und optimieren? Wie ermittelt man das richtige Budget und wie wird ein Budget optimal ausgesteuert? Diese und weitere Fragen werden im Seminar nicht nur beantwortet, sondern auch anhand exemplarischer Beispiele behandelt. Das Seminar ist für HBE-Mitglieder kostenfrei! Veranstaltungstermine und -orte: 27. Juni Würzburg, 4. Juli Bayreuth, 10. Oktober Nürnberg, 17. Oktober Regensburg, 7. November, Augsburg und 14. November München (jeweils von 10-17 Uhr). Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Anmeldung und weitere Informationen (Inhalte, genauer Veranstaltungsort etc.) erhalten Sie in der HBE-Hauptgeschäftsstelle bei: Sarra Zouaoui, E-Mail: zouaoui@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-155.
(23.05.2013)
  
Betriebsverfassungsrecht und Kündigungsrecht: Aktuelle Rechtsprechung
In der Reihe „Praxis der Personalarbeit“ bietet der HBE seinen Mitgliedsunternehmen auch in diesem Jahr wieder verschiedene arbeitsrechtliche Veranstaltungen an. Diesmal geht es um die aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht (26.6.), die aktuelle Rechtsprechung des BAG v.a. zum Kündigungsrecht (25.9.) und den Datenschutz im Arbeitsrecht (12.11.). Der HBE konnte wieder kompetente Referenten gewinnen, die aus ihrer Erfahrung als Richter am Arbeits- bzw. Landesarbeitsgericht wertvolle Hinweise und Tipps für die tägliche Personalarbeit geben können. Alle Veranstaltungen finden im Sitzungssaal des HBE in München statt (10:00 bis ca. 14:30 Uhr). In der Mittagspause gibt es für die Teilnehmer einen Imbiss. Die Teilnahmegebühr für eine Veranstaltung beträgt 150 Euro pro Person, für jede/n weitere/n Mitarbeiter/in aus einem Unternehmen 120 Euro (jeweils zzgl. MwSt.). Weitere Informationen bei: Martina Mravunac, E-Mai: mravunac@hv-bayern.de, Te.:089 55118-123.
(23.05.2013)
  
Bayerischer Einzelhandel: Leichter Umsatzzuwachs im 1. Quartal 2013
Die Einzelhandelsunternehmen in Bayern haben in den ersten drei Monaten des Jahres nominal 1,1 Prozent mehr umgesetzt als im Vorjahreszeitraum (real: - 0,2 Prozent). Dies geht aus den aktuellen Zahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung hervor. Den stärksten Umsatzzuwachs verzeichnete dabei erneut der Versand- und Internethandel mit einem nominalen Plus von 10,1 Prozent (real: + 9,7 Prozent).Die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich im 1. Quartal in Bayern um 1,0 Prozent (Vollzeitbeschäftigte: + 0,9 Prozent, Teilzeitbeschäftigte: + 1,1 Prozent). (17.05.2013)
  
Arbeitskampf: Das müssen Arbeitgeber wissen
Wie sich auch bei der laufenden Tarifrunde in Bayern zeigt, wird die Vorgehensweise der Gewerkschaft ver.di bei der Wahl der Kampfmittel immer radikaler. Während früher Streiks im Einzelhandel nahezu unbekannt waren, nehmen Arbeitskämpfe hinsichtlich Anzahl und Dauer zu. Dabei werden nicht nur Warenhäuser, Versender und Lebensmittel-Filialunternehmen bestreikt, sondern zunehmend auch mittlere und kleinere Einzelhändler. Um den Betrieben Antworten auf praktische und rechtliche Fragen eines Arbeitskampfes zu geben, hat der HBE sein umfangreiches Praxiswissen „Arbeitskampf“ aktualisiert. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Jeder Betrieb muss bereits vor der Zuspitzung in Tarifverhandlungen wissen, mit welchen personellen, rechtlichen und technischen Schwierigkeiten er eventuell zu rechnen hat und wie er diese überwinden kann.“ Dem HBE-Praxiswissen sind zahlreiche wichtige Checklisten, Muster und Formulare für den Fall von Streikmaßnahmen beigefügt. Wichtig: Informieren Sie Ihre HBE-Bezirksgeschäftsstelle, wenn Ihr Unternehmen von Streikmaßnahmen betroffen ist. Das dazugehörige Formblatt finden Sie in unserem Praxiswissen "Arbeitskampf". (17.05.2013)
  
 
31. Süddeutsche Personalleitertagung: Jetzt anmelden!
Die aktuelle Kenntnis der Rechtsprechung ist für jeden in der Personalarbeit Verantwortlichen unabdingbar. Denn kaum ein Rechtsgebiet wird derart stark vom Richterrecht geprägt wie das Arbeitsrecht. Aus diesem Grund veranstaltet der HBE zusammen mit dem Handelsverband Baden-Württemberg auch in diesem Jahr wieder die Süddeutsche Personalleitertagung. Die mittlerweile 31. Veranstaltung findet am 4. und 5. Juli 2013 im Hotel Allgäu Resort in Bad Grönenbach statt. Referenten sind diesmal Wolfgang Karrasch (Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München) und Aurel Waldenfels (Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht München). Im Mittelpunkt der Süddeutschen Personalleitertagung stehen aktuelle Entwicklungen im Urlaubsrecht, die Vergütung von Überstunden, Ausschlussfristen sowie die aktuelle BAG-Rechtsprechung insbesondere zum Kündigungsrecht. (17.05.2013)
  
Elektronische Lohnsteuerkarte: Störungen bei Abfrage von Arbeitnehmerdaten
Wie bereits mehrfach berichtet, wird mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale, ELStAM). Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums läuft jedoch der Abruf der ELStAM in einigen Fällen noch nicht fehlerfrei. Aufgrund technischer Störungen können Arbeitgeber unter Umständen keine Arbeitnehmerdaten abfragen, wenn sie versuchen, ein bereits abgemeldetes Arbeitsverhältnis ein weiteres Mal anzumelden. Dies kann beispielsweise auftreten, wenn ein Arbeitnehmer von einem Haupt- in ein Nebenarbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber wechselt oder umgekehrt. Das Bundesfinanzministerium weist für diese Fälle in einem Schreiben auf eine Übergangslösung hin (siehe beigefügtes Schreiben im Anhang). Danach darf der Arbeitgeber für eine Übergangszeit in den betroffenen Fällen auf die in Papierform vorliegenden Lohnsteuerabzugsmerkmale zurückgreifen. Eine technische Lösung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2013 vorliegen. Diese soll nach Auskunft der Finanzverwaltung ohne eine Änderung der Arbeitgeberschnittstelle auskommen. (17.05.2013)
  
Grundlagen des E-Commerce: Kostenloses HBE-Seminar
E-Commerce ist für den Einzelhandel ein Wachstumsfeld mit hoher Dynamik. E-Commerce und Multichannel-Marketing bieten dem Handel direkten, effizienten und profitablen Kundenzugang. Mittelständische Einzelhändler müssen aber nicht zwingend mit einem Online-Shop die ersten Schritte in Richtung E-Commerce gehen. Durch die Verzahnung der unterschiedlichen Vertriebs- und Informationskanäle bieten sich weitreichende Chancen, verstärkt auf das eigene Angebot aufmerksam zu machen. Das HBE-Seminar „E-Commerce Kompakt“ (in Kooperation mit elaboratum) beschäftigt sich mit Fragen des E-Commerce und skizziert anhand unterschiedlicher Beispiele aus der Praxis, wie die ersten Schritte erfolgen können und welche Fehler zu vermeiden sind. Das Seminar ist für HBE-Mitglieder kostenfrei! Veranstaltungstermine und -orte: 26. Juni Würzburg, 3. Juli Bayreuth, 9. Oktober Nürnberg, 16. Oktober Regensburg, 6. November Augsburg, 13. November München (jeweils von 10-17 Uhr). Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Anmeldung und weitere Informationen (Inhalte, genauer Veranstaltungsort etc.) erhalten Sie auf der Homepage unter "Veranstaltungen". (17.05.2013)
  
Fernabsatzrecht: Wichtige Änderungen kommen 2014
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Verbraucherrichtlinien ist schon häufiger über eine Novellierung des deutschen Fernabsatzrechts spekuliert worden. Mittlerweile ist abzusehen, dass die geplanten Änderungen einen großen Anpassungsbedarf für Onlinehändler mit sich bringen werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinien (Bundestagsdrucksache 17/12637) sieht vor, dass die geplanten Änderungen zum 13. Juni 2014 in Kraft treten sollen. Die wichtigsten Änderungen betreffen danach das Widerrufsrecht. So ist künftig z.B. kein Rückgaberecht mehr vorgesehen, sondern nur noch eine Widerrufsbelehrung. Diese soll verkürzt und vereinfacht werden, um so für alle Verbraucher verständlich zu sein. Weiter muss laut Gesetzentwurf der Widerruf in Zukunft ausdrücklich erklärt werden - die Ware lediglich zurückzusenden, reicht nicht mehr aus. Angedacht ist auch ein Formular für den Widerruf, das Verbraucher nutzen können. Ebenso ist es möglich, dass die umstrittene 40 Euro-Klausel künftig entfällt und Onlinehändler die Kosten der Rücksendung, unabhängig vom Warenwert, nicht mehr tragen müssen. Zwar ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf noch an zahlreichen Stellen verändert und überarbeitet wird. Sicher ist aber schon jetzt, dass sich im Fernabsatzrecht, also insbesondere für Onlineshops, eine Vielzahl von wichtigen Änderungen ergeben werden. Über Einzelheiten werden wir zu gegebener Zeit umfassend informieren. (17.05.2013)
  
 
Ferienjobs: Das sollten Arbeitgeber wissen
Zwar beginnen die Sommerferien in Bayern erst am 31. Juli. Doch schon lange vorher bewerben sich wieder viele Kinder, Schüler und Studenten bei Unternehmen um einen Ferienjob. Doch weder für Arbeitgeber, noch für Schüler und Studenten sind Ferienjobs völlig unproblematisch. Es müssen einige wichtige Regeln beachtet werden, denn sonst sind im schlimmsten Fall sogar Bußgelder fällig. Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten für Kinder, Schüler und Studenten? Gibt es besondere Vorschriften bei der Lohnsteuer oder der Sozialversicherung? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie im aktualisierten HBE-Praxiswissen "Ferienjobs: Kinder, Schüler und Studenten". Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle. (05.04.2013)
  

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