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09.06.2023 Bayern
Unternehmen, denen mehr Corona-Soforthilfe ausgezahlt wurde, als im Schlussbescheid genehmigt, müssen diese überschüssigen Gelder spätestens bis zum 30. Juni zurückerstatten.
Die Frist für die Berechnung, Rückmeldung und gegebenenfalls Rückzahlung der Soforthilfe endet am 30. Juni 2023. Wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht zurückgezahlt werden kann, sind Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten möglich. Wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht, kommt ein Erlass der Rückzahlung in Betracht.
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