Jeder Einzelhandelsbetrieb (zwei bis zwanzig Mitarbeiter) muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer aufweisen – so die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu € 10.000,00 geahndet werden kann. Vorgeschrieben ist seit April 2015 ein eintägiger Ersthelferlehrgang. Eine Wiederholung dieses Grundkurses ist notwendig, soweit der Erste-Hilfe-Kurs zwei Jahre zurückliegt.
Termin: 23.10.2018, 08:30 - 17:00 Uhr
· Ort: Augsburg
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Termin: | 23.10.2018 08:30 - 17:00 Uhr |
Ort: | Bayerisches Rotes Kreuz, Berliner Allee 50 a, 86153 Augsburg |
Ansprechpartner: | Andreas Gärtner Tel.: 0821 34670-16 Fax: 0821 36435 gaertner@hv-bayern.de |
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