Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen 5 Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 EUR). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE bietet in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz ein Training für Teilnehmer an, die schon vor mehr als zwei Jahren den Grundlehrgang besucht haben.
Termin: 16.05.2018, 08:30 - 17:00 Uhr
· Ort: Regensburg
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Termin: | 16.05.2018 08:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Maria Simon Tel.: 0941 60409-15 Fax: 0941 60409-99 simon@hv-bayern.de |
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