Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen 5 Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 EUR). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE bietet in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an.
Termin: 14.05.2018, 08:30 - 17:00 Uhr
· Ort: Regensburg
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Termin: | 14.05.2018 08:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Maria Simon Tel.: 0941 60409-15 Fax: 0941 60409-99 simon@hv-bayern.de |
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