Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen 5 Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 EUR). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE Ostbayern bietet in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Kosten fallen dabei für unsere Mitgliedsunternehmen nicht an!
Termin: 16.11.2017, 08:30 - 17:00 Uhr
· Ort: Kempten
Termin: | 16.11.2017 08:30 - 17:00 Uhr |
Ort: | Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Oberallgäu, Haubenschloßstraße 12, 87435 Kempten. |
Ansprechpartner: | Larissa Völker Tel.: 0821 34670-11 Fax: 0821 36435 voelker@hv-bayern.de |
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