Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in einem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE bietet in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Kosten fallen dabei für Mitgliedsunternehmen nicht an! Der Kurs ist sowohl für Anfänger, als auch zur (alle zwei Jahre vorgeschriebenen) Auffrischung geeignet.
Termin: 07.11.2017, 08:30 - 17:00 Uhr
· Ort: Augsburg
Termin: | 07.11.2017 08:30 - 17:00 Uhr |
Ort: | Bayerisches Rotes Kreuz, Berliner Allee 50, 86153 Augsburg |
Ansprechpartner: | Larissa Völker Tel.: 0821 34670-11 Fax: 0821 36435 voelker@hv-bayern.de |
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