Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in einem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE bietet in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Kosten fallen dabei für Mitgliedsunternehmen nicht an! Der Kurs ist sowohl für Anfänger, als auch zur (alle zwei Jahre vorgeschriebenen) Auffrischung geeignet.
Termin: 17.07.2017, 09:00 Uhr
· Ort: München
Termin: | 17.07.2017 09:00 Uhr |
Ort: | Haus des Handels, Brienner Straße 45, 80333 München |
Ansprechpartner: | Gertraud Kühnel Tel.: 089 55118-101 Fax: 089 55118-163 kuehnel@hv-bayern.de |
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