Der HBE vertritt nicht nur die Interessen des Einzelhandels in Bayern gegenüber Politik und Öffentlichkeit, sondern er unterstützt seine Mitglieder auch mit zahlreichen Dienstleistungen. So stehen zu allen einzelhandelsrelevanten Fragen umfangreiche Praxiswissen zur Verfügung.
Diese Informationsblätter können Mitgliedsunternehmen kostenlos downloaden. Darin finden sich Checklisten, Musterverträge sowie wichtige Formblätter oder Hinweise. Ob Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft, Ausbildung oder Online-Handel: Alle wichtigen Themen haben wir in unseren HBE-Praxiswissen ausführlich aufgearbeitet. Hinzu kommen zahlreiche einzelhandelsrelevanten Spezialthemen wie z.B. Ladendiebstahl, GEMA oder Kundenansprache. Selbstverständlich werden unsere Praxiswissen laufend inhaltlich aktualisiert.
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Die Forderung nach nachhaltigem ökologieorientierten Handeln, die sich früher im Wesentlichen an Industrie und Verbraucher gerichtet hat, wird in zunehmendem Maße auch an Handelsunternehmen gestellt.
Kunden sind heute durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten (z.B. Internet) besser informiert, kritischer und anspruchsvoller denn je: Sie erwarten von den Mitarbeitern im Einzelhandel eine individuelle, auf ihre persönlichen Wünsche eingehende Beratung, sie wollen detailliert über die Produkte, ihre Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Handhabung und Verwendung informiert werden.
Kunden sind heute durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten besser informiert, kritischer und anspruchsvoller denn je: Sie erwarten von den Mitarbeitern im Einzelhandel eine individuelle, auf ihre persönlichen Wünsche eingehende Beratung, sie wollen detailliert über die Produkte, ihre Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Handhabung und Verwendung informiert werden. VerkäuferInnen stehen im direkten Kundenkontakt und verfügen über sehr gute Kenntnisse der Waren und Dienstleistungen, die sie anbieten.
Für den Fall der Mangelhaftigkeit einer Sache stehen dem Käufer umfassende Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB zu. Für fehlerfreie Ware besteht jedoch kein Rücktritts- oder Umtauschrecht, wenn der Verkäufer ein solches nicht freiwillig einräumt.
Jeder Arbeitnehmer - auch geringfügig Beschäftigte und Aushilfen - hat einen einklagbaren Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Auch eine kurze Beschäftigungszeit, sogar von nur wenigen Tagen, befreit nicht von der Verpflichtung, ein Zeugnis zu erteilen.
Die in diesem Praxiswissen zusammengestellten Hinweise sollen einen Überblick über praktische und rechtliche Fragen des Arbeitskampfes geben. Jeder Betrieb muss bereits vor der Zuspitzung der Verhandlungssituation wissen, mit welchen personellen, rechtlichen und technischen Schwierigkeiten er zu rechnen hat und wie er diese überwinden kann.
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG). Danach müssen Verkaufsstellen, d.h. Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags ab 20:00 Uhr und bis 06:00 Uhr geschlossen sein (§ 3 Lad-SchlG). Das Gesetz sieht hierzu Ausnahmen vor. Im Zusammenhang mit verkaufsfördernden Aktionen stellt sich immer wieder die Frage, unter welchen Voraussetzungen vom Ladenschlussgesetz abgewichen werden darf und was dabei rechtlich zu beachten ist.
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