Der HBE unterstützt und hilft seinen Mitgliedsunternehmen mit einer Reihe von verschiedenen Publikationen und praktischen Ratgebern (z.B. Praxiswissen) zu allen einzelhandelsrelevanten Themen. Diese werden ständig aktualisiert und sofort geänderten (gesetzlichen) Regelungen und Vorschriften angepasst.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Ergebnis Ihrer Suche nach Downloads in der Kategorie "Ausbilden im Betrieb".
Filter zurücksetzenDas Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für das deutsche System der beruflichen Bildung und gibt die Rahmenbedingungen vor. Mit der Novellierung soll der Stellenwert der Berufsbildung gestärkt und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das neue Berufsbildungsgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Nach den §§ 20 – 24 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer nicht über diese Eignung verfügt, darf nur dann Auszubildende einstellen, wenn er ausdrücklich einen besonderen Ausbilder bestellt, der die persönliche und fachliche Eignung nachweisen kann. Darüber hinaus muss auch die Ausbildungsstätte geeignet sein.
Gerade der Facheinzelhandel ist auf gut ausgebildetes Personal angewiesen: Mitarbeiter, die kompetent und freundlich die Kunden beraten, sind entscheidend für die Kundenbindung. Solche Fachkräfte sind nur schwer am Arbeitsmarkt zu bekommen, so dass eine Alternative darin besteht, selbst auszubilden und damit den Nachwuchs zu sichern.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für das deutsche System der beruflichen Bildung und gibt die Rahmenbedingungen vor. Mit der Novellierung soll der Stellenwert der Berufsbildung gestärkt und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das neue Berufsbildungsgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Nach den §§ 20 – 24 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer nicht über diese Eignung verfügt, darf nur dann Auszubildende einstellen, wenn er ausdrücklich einen besonderen Ausbilder bestellt, der die persönliche und fachliche Eignung nachweisen kann. Darüber hinaus muss auch die Ausbildungsstätte geeignet sein.
Gerade der Facheinzelhandel ist auf gut ausgebildetes Personal angewiesen: Mitarbeiter, die kompetent und freundlich die Kunden beraten, sind entscheidend für die Kundenbindung. Solche Fachkräfte sind nur schwer am Arbeitsmarkt zu bekommen, so dass eine Alternative darin besteht, selbst auszubilden und damit den Nachwuchs zu sichern.
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.