Der HBE unterstützt und hilft seinen Mitgliedsunternehmen mit einer Reihe von verschiedenen Publikationen und praktischen Ratgebern (z.B. Praxiswissen) zu allen einzelhandelsrelevanten Themen. Diese werden ständig aktualisiert und sofort geänderten (gesetzlichen) Regelungen und Vorschriften angepasst.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
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Filter zurücksetzenBei jedem Tarifabschluss stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob bei Mitarbeitern, die nicht lediglich nach Tarif bezahlt werden, sondern die zusätzliche übertarifliche Entgelte erhalten, diese wegen der Tariferhöhung angerechnet werden können.
Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung
Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung.
Die Praxis vieler Betriebe im Einzelhandel, ihre Beschäftigten am 24. und 31. Dezember nur halbtags zu beschäftigen und die Arbeit am Faschingsdienstag ganz oder teilweise ausfallen zu lassen, führt immer wieder zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich Ladenschluss, Bezahlung und Urlaub. Diese und andere Rechtsfragen sollen im Folgenden kurz erläutert werden.
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG). Danach müssen Verkaufsstellen, d.h. Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags ab 20:00 Uhr und bis 06:00 Uhr geschlossen sein (§ 3 Lad-SchlG). Das Gesetz sieht hierzu Ausnahmen vor. Im Zusammenhang mit verkaufsfördernden Aktionen stellt sich immer wieder die Frage, unter welchen Voraussetzungen vom Ladenschlussgesetz abgewichen werden darf und was dabei rechtlich zu beachten ist.
Zum 01. April 2016 traten die neuen Vorschriften des VSBG in Kraft. Damit wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Die ADR-Richtlinie und das VSBG als nationales Umsetzungsgesetz dürfen nicht mit der ODR-Verordnung verwechselt werden, die ebenfalls neue Informationspflichten vorsieht. Die ODR-Verordnung gilt für Online-Händler, während die Vorgaben der ADR-Richtlinie auch von Händlern beachtet werden müssen, die ausschließlich stationär tätig sind.
Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie, Änderungen und Informationspflichten im stationären Handel
Zum 13.06.2014 sind durch Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie diverse Änderungen im gesamten Bereich des Verbraucherrechts in Kraft getreten. Nunmehr sind nicht allein im Online-Handel diverse Informationspflichten zu beachten, sondern auch bei Verbrauchergeschäften, die in stationären Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Dieses Praxiswissen informiert über die Änderungen im stationären Handel.
Im Juni 2010 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG umgesetzt, was erhebliche Änderungen bei der Werbung für die Finanzierung des Kaufs von Konsumgütern ergeben hat. Die Richtlinie beabsichtigt, Informationen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kreditvertrages beim Warenkauf in allen Mitgliedsstaaten der EU zu standardisieren. Die Änderungen betreffen sämtliche Werbemaßnahmen, unabhängig davon, ob es sich um Zeitungsinserate, Werbespots, Flyer oder Internetwerbung handelt.
Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung.
Teilzeitbeschäftigt ist nach gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, also der Arbeitnehmer unregelmäßig beschäftigt, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraumes unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer wirft besondere Rechtsprobleme auf. In der Praxis wird immer wieder irrig angenommen, dass das Arbeitsverhältnis älterer Arbeitnehmer mit dem Bezug einer Rente endet.
Für den Fall der Mangelhaftigkeit einer Sache stehen dem Käufer umfassende Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB zu. Für fehlerfreie Ware besteht jedoch kein Rücktritts- oder Umtauschrecht, wenn der Verkäufer ein solches nicht freiwillig einräumt.
Der Gesetzgeber hat eine Anhebung der Altersgrenzen beschlossen. Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen bereits am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Je nach Rentenart ergibt sich daher nunmehr ein anderer Zeitpunkt, zu dem ein Rentenbezug möglich ist.
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren oder Leistungen anbietet oder gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
n der Arbeitswelt gibt es eine Vielzahl von Beschäftigungsformen, die vom klassischen Arbeiter- und Angestelltenverhältnis abweichen, insbesondere im Zusammenhang mit Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Qualifikationsmaßnahmen.
Das „Gesetz über die Pflegezeit“ (PflegeZG), welches am 01.07.2008 in Kraft getreten ist, soll Beschäftigten ermöglichen, pflegebedürftige nahe Angehörige in ihrer häuslichen Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern.
Seit dem 13.12.2014 unterliegen Online-Händler weitestgehend denselben Informations- und Kennzeichnungspflichten wie stationäre Händler. Mit Hilfe dieses Praxiswissens möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über diese Pflichten an die Hand geben.
Das sogenannte Nachweisgesetz legt dem Arbeitgeber sowohl für bestehende, als auch für neu zu begründende Arbeitsverhältnisse besondere Pflichten auf.
Miet- oder Pachtverträge über Geschäftsräume mit einer mehrjährigen Laufzeit ohne Vereinbarung einer sogenannten Wertsicherungsklausel sind heute nicht mehr vorstellbar. Der Grund liegt in dem Kaufkraftschwund unserer Währung. Bei stabilen Währungsverhältnissen sind solche Klauseln entbehrlich. Je stärker aber der Geldwert fällt, um so mehr wird der Gläubiger einer Geldforderung bestrebt sein, den ursprünglichen Wert seiner Forderung auch in Zukunft zu erhalten.
Das Ausstellen von Gutscheinen wird im Einzelhandel immer beliebter und verbreiteter. Eine gesetzliche Definition für Gutscheine gibt es nicht. Ein Gutschein beinhaltet regelmäßig das Recht, sich eine Ware oder Dienstleistung des Ausstellers auszusuchen, die dem im Gutschein angegebenen Wert entspricht.
Preisrätsel sind Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer etwas erraten müssen. Durch die Lösung derartiger Rätsel, die nur möglich ist, wenn man Anzeigen, Schaufenster, Dekorationen oder Prospekte sehr aufmerksam betrachtet, gelingt meistens eine intensive Werbeberührung.
Die EU-Verordnung 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung – kurz: Geoblocking-Verordnung – verbietet die differenzierte Behandlung von Verbrauchern und u. U. auch von Unternehmen, wegen ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung. Die Geoblocking-Verordnung findet im B2B-Bereich Anwendung, soweit das kaufende Unternehmen einerseits Endkunde ist, also insbesondere keine Weiterverarbeitung und kein Weiterverkauf erfolgen.
Seit dem 25.05.2018 gilt die am 14.04.2016 beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Gleichzeitig wird das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ersetzt. Soweit die DS-GVO-Konkretisierungen durch die Mitgliedsstaaten der EU erlaubt, ist auf die Regelungen auf nationaler Ebene, in Deutschland das BDSG-neu, zurückzugreifen. Eine spezialgesetzliche Regelung des Beschäftigungsdatenschutzes gibt es nicht. Die Bundesregierung hat den Beschäftigtendatenschutz in § 26 BDSG-neu geregelt.
Der Datenschutz erfasst Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Adressdaten einer Einzelfirmen oder einer sog. „Ein-Mann-GmbH“ stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar, die dem Datenschutzgesetz unterliegen.
Der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel in Bayern regelt (nur) die wöchentliche Dauer der Arbeitszeit. Hinsichtlich der Lage (=Verteilung) der Arbeitszeit auf die einzelnen Kalendertage sehen die gesetzlichen Bestimmungen für den Regelfall den Zeitraum von Montag bis Samstag vor.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen können verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden.
Fällt ein Feiertag in die Arbeitswoche, so ergeben sich eine Vielzahl von Fragestellungen. Von besonderem Interesse ist auch, welche Auswirkungen die Umwandlung des ursprünglichen gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag in einen sogenannten lediglich geschützten Feiertag Buß- und Bettag auf das Arbeitsverhältnis hat.
Es gibt vielfältige Anlässe, aufgrund derer Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz fehlen. Für den Arbeitgeber ist es wichtig, zu wissen, ob der Mitarbeiter einen Anspruch darauf hat, nicht am Arbeitsplatz zu sein bzw. ob der Arbeitgeber Entgelt trotz Abwesenheit des Mitarbeiters schuldet.
Im Rahmen eines Einstellungsgespräches will der Arbeitgeber möglichst umfassende Auskunft über die Person und die Leistungsfähigkeit des Bewerbers erhalten, andererseits soll nach der Rechtsprechung die Intim- und Privatsphäre eines Arbeitnehmers geschützt werden.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich vielfältige neue Anforderungen in Bezug auf alle datenschutzrechtlichen Aspekte, insbesondere im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten. Kernpunkt der DS-GVO ist die Normierung eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt für die Verarbeitung personenbezogener Daten. D. h., dass personenbezogene Daten immer nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn hierfür eine ausdrücklich in Art. 6 Abs. 1 DS-GVO genannte Bedingung erfüllt ist. Anderenfalls ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtswidrig.
Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen erfolgen entsprechend dem vierjährigen Turnus im Jahr 2018, und zwar in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai.
Der (auch kurzfristige) Ausfall von Arbeitnehmern, saisonale oder betriebliche Umsatzschwankungen, es gibt viele Gründe, darüber nachzudenken, mit Arbeitnehmern einen (lediglich) befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Ob dies zulässig ist und in welchen Grenzen, darüber soll Sie dieses HBE-Praxiswissen informieren.
Kaum ein Phänomen beschäftigt die betriebliche Praxis so sehr wie das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit und ihre Auswirkungen in der Praxis. Vielfach bestehen hier erhebliche Unkenntnisse über die Rechte der Arbeitgeber und die Pflichten der Arbeitnehmer. In der Praxis dürfte besonders zu berücksichtigen sein, dass einem erhöhten Krankenstand oftmals nicht ausschließlich mit rechtlichen Maßnahmen beigekommen werden kann.
Die in diesem Praxiswissen zusammengestellten Hinweise sollen einen Überblick über praktische und rechtliche Fragen des Arbeitskampfes geben. Jeder Betrieb muss bereits vor der Zuspitzung der Verhandlungssituation wissen, mit welchen personellen, rechtlichen und technischen Schwierigkeiten er zu rechnen hat und wie er diese überwinden kann.
Der Gehaltstarifvertrag im bayerischen Einzelhandel unterscheidet in den verschiedenen Beschäftigungsgruppen bei der Einstufung der Beschäftigten nach Tätigkeits- bzw. Berufsjahren. Angesichts Sinn und Zweck sowie der eindeutigen Wortwahl stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, ob Zeiten der „Nichtarbeit“ auf die Tätigkeits- und Berufsjahre angerechnet werden.
Am 1. Januar 2002 trat das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Neben einer Vielzahl von strukturellen Veränderungen wurde insbesondere das Kaufvertrags- und Gewährleistungsrecht neu geregelt.
Das Praxiswissen soll für die Unternehmen eine Hilfestellung geben, um mit dem Gesetz in der Praxis arbeiten und umgehen zu können. Nach wie vor sind eine Reihe von Unwägbarkeiten vorhanden, die konkret benannt werden müssen und mit denen man in der Praxis umgehen muss.
Ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, ist zunächst abzumahnen. Dies gilt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich. Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt daher grundsätzlich nur in Betracht, wenn zuvor eine wirksame Abmahnung erfolgt ist. Deshalb ist es so wichtig, dass Abmahnungen, und zwar in wirksamer Form, vorliegen.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Formulierungsvorschlag Wie hoch ist der Abfindungsanspruch? Ist ein derartiger Hinweis auf einen Abfindungsanspruch überhaupt sinnvoll? All diese Frage beantwortet das HBE Praxiswissen zum Thema "Abfindung bei Kündigung".
Die Einrichtung von Home- bzw. Mobileoffice-Arbeitsplätzen hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie sind diese Instrumente aus dem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Was die Rahmenbedingungen für solche Arbeitsplätze angeht, gibt es allerdings eine Vielzahl von offenen Rechtsfragen, die nicht eindeutig geklärt sind.
Der neue Beruf Kaufmann/-frau im E-Commerce wird schwerpunktmäßig im Handel (Einzel- wie auch Großhandel) ausgebildet werden. Hierzu zählen sowohl die reinen Online-Händler als auch die Multichannel-Händler.Zwingend notwendige Voraussetzung für Handelsunternehmen: Waren müssen bereits online angeboten werden! Dies kann im eigenen Online-Shop, auf Online-Plattformen oder über Online-Marktplätze erfolgen.
Zielsetzung und Nutzen des Betriebspraktikums, Durchführung des Betriebspraktikums, Organisatorische Vorbereitungen, Inhalte und Einsatzbereiche, Auswertung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für das deutsche System der beruflichen Bildung und gibt die Rahmenbedingungen vor. Mit der Novellierung soll der Stellenwert der Berufsbildung gestärkt und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das neue Berufsbildungsgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Nach den §§ 20 – 24 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer nicht über diese Eignung verfügt, darf nur dann Auszubildende einstellen, wenn er ausdrücklich einen besonderen Ausbilder bestellt, der die persönliche und fachliche Eignung nachweisen kann. Darüber hinaus muss auch die Ausbildungsstätte geeignet sein.
Gerade der Facheinzelhandel ist auf gut ausgebildetes Personal angewiesen: Mitarbeiter, die kompetent und freundlich die Kunden beraten, sind entscheidend für die Kundenbindung. Solche Fachkräfte sind nur schwer am Arbeitsmarkt zu bekommen, so dass eine Alternative darin besteht, selbst auszubilden und damit den Nachwuchs zu sichern.
Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt der Manteltarifvertrag vom 5. August 2008. Grundsätzlich wird eine tarifliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden zu Grunde gelegt. Weiterhin ist das Jugendarbeitsschutzgesetz bei minderjährigen Auszubildenden zu beachten.
Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 war vielfach umstritten, ob die durch die behördliche Schließungsanordnung entfallende Nutzungsmöglichkeit der Geschäftsräume einen Mangel des Mietobjekts begründet, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.
Abmahnungen und Kündigungen sind sogenannte zugangsbedürftige Willenserklärungen. Dies bedeutet, dass sie erst dann Wirksamkeit entfalten, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen sind.
Bis 31.12.2005 waren nur Kleinbetriebe am Ausgleichsverfahren beteiligt, aus dem Lohnfortzahlungskosten bei Arbeitsunfähigkeit von Auszubildenden und Arbeitern, sowie Mutterschaftskosten erstattet wurden. Mit Urteil vom 18.11.2003 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld aus dem Grund bejaht, weil nur für Kleinbetriebe eine Erstattung dieser Kosten durch die Teilnahme am Umlageverfahren (U2) vorgesehen ist. Darin liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, der zu einer faktischen Diskriminierung von Frauen bei der Einstellung in Mittel- und Großbetrieben führe.
Nach der Satzung des HBE können HBE-Mitglieder erklären, dass sie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen.
Der Streikfonds soll die Schäden begrenzen, die HBE Mitgliedern durch Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) entstehen können. Die Geschäftsordnung des Streikfonds regelt alle technischen und organisatorischen Einzelheiten der Einrichtung und Verwaltung des Streikfonds, für dessen Einrichtung es eine Vielzahl guter Gründe gibt.
Der Unternehmer und seine Führungskräfte, wie z. B. Filial- und Abteilungsleiter, denen er arbeitsvertraglich Anweisungsbefugnis übertragen hat, sind im Rahmen ihrer Befugnis für das Wohl des Betriebes und damit auch für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter verantwortlich. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, sind zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren die erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen und für deren Befolgung zu sorgen.
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H., sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben.
Schwangerschaft und Elternzeit im Arbeitsverhältnis werfen eine Vielzahl von Fragen auf, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden sollen. Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des Bundeselterngeld und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind bei allen Arbeitsverhältnissen zu beachten, auch bei Geringfügig Beschäftigten, bei Aushilfen, Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden.
Die Überwachung von Mitarbeitern wirft eine Reihe von Fragen auf. Insbesondere die übliche Praxis der Videoüberwachung im Einzelhandel hat dazu geführt, die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit zu stellen. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der jährlichen erheblichen Inventurverluste im deutschen Einzelhandel der Einsatz von Videokameras geradezu unerlässlich ist, soll dieses Praxiswissen nachfolgend die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitarbeiterkontrolle darstellen und einer rechtlichen Bewertung zuführen.
Ziel der Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) ist der Erhalt von Arbeitsplätzen, die durch konjunkturelle Schwankungen oder unabwendbare Ereignisse gefährdet sind. Hierzu wird die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabgesetzt und das Arbeitsentgelt der Beschäftigten entsprechend gekürzt werden. Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie hat sich der Koalitionsausschuss am 08.03.2020 dazu entschieden, die Regelungen zur Kurzarbeit kurzfristig zu erleichtern. Die Beeinträchtigung durch das Coronavirus gibt grundsätzlich Anlass, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) insgesamt umfasst die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für selbständige Künstler und Publizisten. Diese sind somit in dem Schutz der Sozialversicherung einbezogen.
Das vorliegende Praxiswissen gibt einen Überblick über die bei einer Kündigung zu beachtenden Vorschriften. In Einzelfällen ist dringend anzuraten, sich mit dem zuständigen Bezirk des HBE in Verbindung zu setzen.
In Kleinbetrieben findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist hier - neben der Einhaltung der Kündigungsfrist - nur ein Mindestmaß an sozialer Abwägung und die Beachtung des Willkürverbotes.
Eine krankheitsbedingte Kündigung stellt den Hauptanwendungsfall einer personenbedingten Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG dar. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung (siehe das HBE-Praxiswissen „Kündigung“), so muss eine krankheitsbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt sein. In diesem Zusammenhang ist die krankheitsbedingte Kündigung jedoch von der verhaltensbedingten Kündigung abzugrenzen.
Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz, welches seit dem 01.07.2011 in Kraft ist, wurde ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt. Die Wehrpflicht sowie die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes sind erloschen. Stattdessen wurden der Bundesfreiwilligendienst sowie der freiwillige Wehrdienst neu geregelt.
Die Beschäftigung von Kindern, Schülern und Studenten erfolgt oftmals im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Auf das HBE-Praxiswissen "Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung" neben den dazugehörigen Vertragsmustern wird deshalb besonders hingewiesen.
Durch das zum 06. Juli 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz sollen Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern beseitigt und die Lohngerechtigkeit gefördert werden. Hierzu enthält das Gesetz das ausdrückliche Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Seit 1. Januar 2011 gilt die (neue) Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in Kraft.
Die gesetzliche Rente wird für viele Arbeitnehmer als einzige Absicherung im Alter nicht mehr ausreichen. Daher stellt sich für viele Beschäftigte, aber auch für Arbeitgeber die Frage, welche zusätzlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge existieren und sich im konkreten Fall anbieten.
Die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter weist einige Besonderheiten auf, die in der Praxis schon aus Kostengründen beachtet werden sollten. Das vorliegende Praxiswissen befasst sich mit den typischen in der Praxis auftauchenden Problemen.
Außer durch Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis auch im gegenseitigen Einvernehmen durch Abschluss eines "Aufhebungsvertrages" beendet werden. Dabei sind allerdings einige Grundsätze zu beachten.
Die Tarifvertragsparteien im deutschen Einzelhandel haben in der Tarifrunde 2005, aufbauend auf der jeweiligen tariflichen Vereinbarung des Vorjahres, eine tarifliche Altersvorsorge vereinbart. Die bundesweit nahezu gleichlautend abgeschlossenen Tarifverträge für tarifliche Altersvorsorge (im folgenden TV AltVS) regeln insbesondere Folgendes: ...
Abmahnungen nach dem Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) treffen irgendwann jeden Einzelhändler. Sie sind zum Teil mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen und praktischem Aufwand für den Betroffenen verbunden. Mit diesem Merkblatt soll eine Orientierungshilfe für den Umgang mit lauterkeitsrechtlichen Abmahnungen zur Verfügung gestellt werden. Das Merkblatt erhebt dabei nicht den Anspruch der Vollständigkeit und ersetzt nicht den Rat eines Rechtsanwalts.
Die hier zusammengestellten Informationen spiegeln die Diskussionen in der Arbeitsgruppe Datenschutz des HDE wider. Es wird dargestellt, wie nach Auffassung der Mitglieder der Arbeitsgruppe in einigen typischen Situationen im stationären Einzelhandel die Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO gegenüber Kunden erfüllt werden können. Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Keinesfalls können diese Ausführungen die individuelle Beratung durch einen Anwalt ersetzen, zumal viele Fragen bei der Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung nach wie vor ungeklärt sind.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Doch nicht nur beim Umgang mit Kundendaten gilt es Neuerungen zu beachten, auch in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz hat sich einiges geändert. Was genau, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Die Verarbeitung von Daten zu einem anderen Zweck als zu dem, zu dem sie erhoben worden sind, ist laut der Verordnung beispielsweise nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Näheres zu diesen Voraussetzungen erfahren Sie in diesem Praxiswissen
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Auch die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen ist in der Verordnung geregelt. Was hierbei zu beachten ist, erklärt dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Die Verordnung schreibt auch vor, dass die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen müssen. Wie dieses genau auszusehen hat, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Das Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen; VerpackG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben weiter bestehen und werden ergänzt. Wie bisher, müssen Erstinverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an ein Duales System abführen. Neben den Zahlungen müssen sich die betreffenden Unternehmen künftig bei der neugegründeten, sogenannten Zentralen Stelle Verpackungsregister verpflichtend registrieren.
Die Forderung nach nachhaltigem ökologieorientierten Handeln, die sich früher im Wesentlichen an Industrie und Verbraucher gerichtet hat, wird in zunehmendem Maße auch an Handelsunternehmen gestellt.
Am 1. Januar 2013 trat der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Der Rundfunkbeitrag ist vom Inhaber der Betriebsstätte zu zahlen. Inhaber ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte nutzt oder in deren Namen die Nutzung erfolgt. Die Gebührenpflicht besteht nach dem neuen Modell unabhängig davon, ob ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit gehalten wird.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Dabei ist es ganz wichtig zu wissen, dass betroffene Personen der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten widersprechen können. Näheres erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. So haben betroffene Personen beispielsweise ein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Genaueres erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der über sie gespeicherten Daten. Was hierbei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Das im Zuge dieser Verordnung geregelte Recht auf Datenübertragbarkeit ist neu – es hat Schnittmengen mit dem Auskunftsrecht, ist aber nicht deckungsgleich. Die Details dazu erklärt dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen ein Recht auf Berichtigung der über sie gespeicherten Daten. Weitere Details erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten. Zusätzlich ist auf Antrag eine Kopie der Daten zur Verfügung zu stellen. Weitere Details erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
In unserer Informations- und Mediengesellschaft regieren weniger Tatsachen als vielmehr Meinungen über Tatsachen. Und: Wer sich nicht zu Wort meldet, dessen Anliegen gehen unter. Deswegen müssen HBE und Einzelhandel die Öffentlichkeit über sich, ihre Anliegen und Standpunkte informieren. Der HBE setzt sich unter anderem mit Pressekonferenzen, Pressemitteilungen und zahlreichen Kontakten zu Medien, Politik und Verwaltung für die Themen des Einzelhandels ein.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir für Sie wichtige Fachbegriffe der neuen Medien als einen kleinen Führer durch den Multimedia-Dschungel zusammengestellt.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. So ist in der Verordnung beispielsweise festgelegt, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden ist. Wie das zu geschehen hat, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Durch Ladendiebstähle entstehen dem Einzelhandel jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Ein erheblicher Teil der Inventurdifferenzen hat hierin seine Ursache. Das Praxiswissen beleuchtet die rechtlichen Aspekte, die Tricks der Täter und gibt Musterschreiben für eine Strafanzeige und ein Hausverbot.
Das Internet ist das weltweit größte Online-Informationssystem. Es besteht aus einem Verbund von mehreren Millionen Computern und hat im Gegensatz zu kommerziellen Online-Diensten keinen offiziellen Betreiber. Inzwischen nutzen weltweit schon mehrere Millionen Menschen das Internet, in Deutschland sind es mehr als 55 Millionen Nutzer ab 14 Jahre.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung muss es der betroffenen Personen ermöglicht werden, bei jeder Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung prüfen zu können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Informationspflichten, wenn die Daten beim Betroffenen selbst erhoben werden.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung muss es der betroffenen Personen ermöglicht werden, bei jeder Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung prüfen zu können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Informationspflichten, wenn die Daten bei Dritten erhoben werden.
Seit 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und damit auch für Einzelhandelsunternehmen (im Folgenden Abfallerzeuger/- besitzer) neue Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
Ab März 2021 verschwinden die sogenannten Plus-Zwischenstufen (bspw. A++). Ziel ist eine Rückkehr zu den regulären Buchstaben-Klassen A bis G. Diese Änderung gilt zunächst für Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, TV-Geräte und die Beleuchtung.
Das ElektroG sieht eine Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten bei Händlern mit einer Verkaufsfläche (stationärer Handel) bzw. Lager- und Versandfläche (Online-Händler) für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 qm vor. Verweigert ein Händler die berechtigte Rücknahme, droht eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Im Zusammenhang mit diesen Vorschriften ist die ordnungsgemäß erteilte Einwilligung des Betroffenen eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und -verarbeitung. Alle Details hierzu finden Sie in diesem Praxiswissen
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie ist damit in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar anwendbares Recht. Seit diesem Zeitpunkt gilt parallel auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.), in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Um Ihnen den Einstieg in diese hochkomplexe Materie zu erleichtern, haben wir mit diesem Praxiswissen eine Art Checkliste für Ihren Einstieg in die neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erarbeitet.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, ist eine Datenschutz- Folgenabschätzung vorzunehmen. Wie dies im Detail zu geschehen hat, erklärt Ihnen dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Möglichkeit bzw. Pflicht der Benennung eines Datenschutzbeauftraten sowie dessen Stellung im Unternehmen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Aufgaben des Datenschutzbeauftraten.
Bei jedem Tarifabschluss stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob bei Mitarbeitern, die nicht lediglich nach Tarif bezahlt werden, sondern die zusätzliche übertarifliche Entgelte erhalten, diese wegen der Tariferhöhung angerechnet werden können.
Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung
Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung.
Die Praxis vieler Betriebe im Einzelhandel, ihre Beschäftigten am 24. und 31. Dezember nur halbtags zu beschäftigen und die Arbeit am Faschingsdienstag ganz oder teilweise ausfallen zu lassen, führt immer wieder zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich Ladenschluss, Bezahlung und Urlaub. Diese und andere Rechtsfragen sollen im Folgenden kurz erläutert werden.
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG). Danach müssen Verkaufsstellen, d.h. Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags ab 20:00 Uhr und bis 06:00 Uhr geschlossen sein (§ 3 Lad-SchlG). Das Gesetz sieht hierzu Ausnahmen vor. Im Zusammenhang mit verkaufsfördernden Aktionen stellt sich immer wieder die Frage, unter welchen Voraussetzungen vom Ladenschlussgesetz abgewichen werden darf und was dabei rechtlich zu beachten ist.
Zum 01. April 2016 traten die neuen Vorschriften des VSBG in Kraft. Damit wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Die ADR-Richtlinie und das VSBG als nationales Umsetzungsgesetz dürfen nicht mit der ODR-Verordnung verwechselt werden, die ebenfalls neue Informationspflichten vorsieht. Die ODR-Verordnung gilt für Online-Händler, während die Vorgaben der ADR-Richtlinie auch von Händlern beachtet werden müssen, die ausschließlich stationär tätig sind.
Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie, Änderungen und Informationspflichten im stationären Handel
Zum 13.06.2014 sind durch Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie diverse Änderungen im gesamten Bereich des Verbraucherrechts in Kraft getreten. Nunmehr sind nicht allein im Online-Handel diverse Informationspflichten zu beachten, sondern auch bei Verbrauchergeschäften, die in stationären Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Dieses Praxiswissen informiert über die Änderungen im stationären Handel.
Im Juni 2010 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG umgesetzt, was erhebliche Änderungen bei der Werbung für die Finanzierung des Kaufs von Konsumgütern ergeben hat. Die Richtlinie beabsichtigt, Informationen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kreditvertrages beim Warenkauf in allen Mitgliedsstaaten der EU zu standardisieren. Die Änderungen betreffen sämtliche Werbemaßnahmen, unabhängig davon, ob es sich um Zeitungsinserate, Werbespots, Flyer oder Internetwerbung handelt.
Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung.
Teilzeitbeschäftigt ist nach gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, also der Arbeitnehmer unregelmäßig beschäftigt, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraumes unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer wirft besondere Rechtsprobleme auf. In der Praxis wird immer wieder irrig angenommen, dass das Arbeitsverhältnis älterer Arbeitnehmer mit dem Bezug einer Rente endet.
Für den Fall der Mangelhaftigkeit einer Sache stehen dem Käufer umfassende Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB zu. Für fehlerfreie Ware besteht jedoch kein Rücktritts- oder Umtauschrecht, wenn der Verkäufer ein solches nicht freiwillig einräumt.
Der Gesetzgeber hat eine Anhebung der Altersgrenzen beschlossen. Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen bereits am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Je nach Rentenart ergibt sich daher nunmehr ein anderer Zeitpunkt, zu dem ein Rentenbezug möglich ist.
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren oder Leistungen anbietet oder gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
n der Arbeitswelt gibt es eine Vielzahl von Beschäftigungsformen, die vom klassischen Arbeiter- und Angestelltenverhältnis abweichen, insbesondere im Zusammenhang mit Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Qualifikationsmaßnahmen.
Das „Gesetz über die Pflegezeit“ (PflegeZG), welches am 01.07.2008 in Kraft getreten ist, soll Beschäftigten ermöglichen, pflegebedürftige nahe Angehörige in ihrer häuslichen Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern.
Seit dem 13.12.2014 unterliegen Online-Händler weitestgehend denselben Informations- und Kennzeichnungspflichten wie stationäre Händler. Mit Hilfe dieses Praxiswissens möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über diese Pflichten an die Hand geben.
Das sogenannte Nachweisgesetz legt dem Arbeitgeber sowohl für bestehende, als auch für neu zu begründende Arbeitsverhältnisse besondere Pflichten auf.
Miet- oder Pachtverträge über Geschäftsräume mit einer mehrjährigen Laufzeit ohne Vereinbarung einer sogenannten Wertsicherungsklausel sind heute nicht mehr vorstellbar. Der Grund liegt in dem Kaufkraftschwund unserer Währung. Bei stabilen Währungsverhältnissen sind solche Klauseln entbehrlich. Je stärker aber der Geldwert fällt, um so mehr wird der Gläubiger einer Geldforderung bestrebt sein, den ursprünglichen Wert seiner Forderung auch in Zukunft zu erhalten.
Das Ausstellen von Gutscheinen wird im Einzelhandel immer beliebter und verbreiteter. Eine gesetzliche Definition für Gutscheine gibt es nicht. Ein Gutschein beinhaltet regelmäßig das Recht, sich eine Ware oder Dienstleistung des Ausstellers auszusuchen, die dem im Gutschein angegebenen Wert entspricht.
Preisrätsel sind Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer etwas erraten müssen. Durch die Lösung derartiger Rätsel, die nur möglich ist, wenn man Anzeigen, Schaufenster, Dekorationen oder Prospekte sehr aufmerksam betrachtet, gelingt meistens eine intensive Werbeberührung.
Die EU-Verordnung 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung – kurz: Geoblocking-Verordnung – verbietet die differenzierte Behandlung von Verbrauchern und u. U. auch von Unternehmen, wegen ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung. Die Geoblocking-Verordnung findet im B2B-Bereich Anwendung, soweit das kaufende Unternehmen einerseits Endkunde ist, also insbesondere keine Weiterverarbeitung und kein Weiterverkauf erfolgen.
Seit dem 25.05.2018 gilt die am 14.04.2016 beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Gleichzeitig wird das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ersetzt. Soweit die DS-GVO-Konkretisierungen durch die Mitgliedsstaaten der EU erlaubt, ist auf die Regelungen auf nationaler Ebene, in Deutschland das BDSG-neu, zurückzugreifen. Eine spezialgesetzliche Regelung des Beschäftigungsdatenschutzes gibt es nicht. Die Bundesregierung hat den Beschäftigtendatenschutz in § 26 BDSG-neu geregelt.
Der Datenschutz erfasst Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Adressdaten einer Einzelfirmen oder einer sog. „Ein-Mann-GmbH“ stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar, die dem Datenschutzgesetz unterliegen.
Der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel in Bayern regelt (nur) die wöchentliche Dauer der Arbeitszeit. Hinsichtlich der Lage (=Verteilung) der Arbeitszeit auf die einzelnen Kalendertage sehen die gesetzlichen Bestimmungen für den Regelfall den Zeitraum von Montag bis Samstag vor.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen können verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden.
Fällt ein Feiertag in die Arbeitswoche, so ergeben sich eine Vielzahl von Fragestellungen. Von besonderem Interesse ist auch, welche Auswirkungen die Umwandlung des ursprünglichen gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag in einen sogenannten lediglich geschützten Feiertag Buß- und Bettag auf das Arbeitsverhältnis hat.
Es gibt vielfältige Anlässe, aufgrund derer Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz fehlen. Für den Arbeitgeber ist es wichtig, zu wissen, ob der Mitarbeiter einen Anspruch darauf hat, nicht am Arbeitsplatz zu sein bzw. ob der Arbeitgeber Entgelt trotz Abwesenheit des Mitarbeiters schuldet.
Im Rahmen eines Einstellungsgespräches will der Arbeitgeber möglichst umfassende Auskunft über die Person und die Leistungsfähigkeit des Bewerbers erhalten, andererseits soll nach der Rechtsprechung die Intim- und Privatsphäre eines Arbeitnehmers geschützt werden.
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