Der HBE unterstützt und hilft seinen Mitgliedsunternehmen mit einer Reihe von verschiedenen Publikationen und praktischen Ratgebern (z.B. Praxiswissen) zu allen einzelhandelsrelevanten Themen. Diese werden ständig aktualisiert und sofort geänderten (gesetzlichen) Regelungen und Vorschriften angepasst.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Verkaufsoffene Sonntage, Einkaufsnächte, Gemeinschaftswerbung: In vielen bayerischen Kommunen haben sich Gemeinschaftsaktionen der örtlichen Einzelhändler fest etabliert. Dahinter steckt oft ein hoher personeller und finanzieller Aufwand. Doch wie wirken diese Gemeinschaftsaktionen der Händler? Werden Umsatz, Frequenz und Image wirklich gesteigert?
Newsletter mit den Themen JAV-Wahlen, Weitergabe von Tariflohnerhöhungen: Keine betriebliche Übung, BEM: Immer höhere Anforderungen, Praxis der Personalarbeit: Noch wenige Restplätze.
Das Innenstadtsterben in Bayern aus Sicht der Internet-Nutzer - Exklusivauswertung für den Handelsverband Bayern
Newsletter mir den Themen Olympische Spiele: Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten, Anpassung von Arbeitsverträgen, Einsicht in die Personalakte und vorzeitige Kündigung.
Neben den Herausforderungen, die mit der Nachnutzung großflächiger innerstädtischer Einzelhandelsimmobilien verbunden sind, bietet die Revitalisierung ehemaliger Kundenmagneten auch eine große Chance für die Innenstadtentwicklung.
Newsletter mit den Themen Urlaubsgeld, Elternzeitantrag, Regelungen für den Betriebsrat und Schwerbehinderte
Die Digitalisierung stellt eine große Herausforderung für den stationären Handel in den bayerischen Städten und Gemeinden dar. Auf Anregung des HBE wurde das Modellprojekt „Digitale Einkaufsstadt Bayern“ vom Bayerischen Wirtschaftsministerium im August 2015 gestartet. Das zweijährige Coaching der drei ausgewählten Modellkommunen Coburg, Günzburg und Pfaffenhofen a.d. Ilm haben die Experten aus dem HBE-Netzwerk, BBE Handelsberatung, elaboratum und CIMA Beratung + Management, übernommen. In regelmäßigen Zwischenberichten wird über den Stand der Projekte in den Modellkommunen berichtet.
Jahr für Jahr wagen viele Existenzgründer im bayerischen Einzelhandel den Sprung in die Selbständigkeit. Doch vor der Selbständigkeit gilt es, viele offene Fragen zu klären. Antworten auf diese Fragen gibt der kostenlose Leitfaden "Selbständig im Einzelhandel", der vom HBE mit Unterstützung der BBE Handelsberatung, des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Rid Stiftung erstellt wurde.
Im deutschen Einzelhandel sind etwa 900.000 geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, tätig. Etwa 15 Prozent der im Einzelhandel geleisteten Arbeitsstunden entfallen auf die Minijobber.
Newsletter mit den Themen Formulare für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Überwachung von E-Mail, Abfindungszahlungen
Newsletter mit den Themen Arbeitszeit und Ladenöffnung an Fasching, Handynutzung am Arbeitsplatz, AGG-Verstoß: „Deutsch als Muttersprache“, BGHW-Sozialwahl: HBE Mitglieder bestimmen mit!
Newsletter mit den Themen Schwerbehindertenabgabe, Meldeverfahren für Minijobber, Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen, Anrechnung von Praktika auf die Probezeit für Azubis.
Der durchschnittliche arabische Tourist bleibt 3,5 Tage länger in München und gibt dabei 93 Euro (+34 Prozent) mehr pro Tag aus als noch 2012. Obwohl durchschnittlich mehr Geld zum Shoppen ausgegeben wird, wird doch eher das mittelpreisige Segment bevorzugt
Newsletter mit den Themen Raucherpausen, Fahrzeit, Urteil zum Mindestlohn hinsichtlich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Versetzung an weit entfernten Arbeitsort.
Studie über die Online-Kaufgewohnheiten von Kunden in Bayern. Eine Exklusivauswertung für den HBE.
Digitale City-Initiativen auf dem Prüfstand. Befragung zum Status Quo bei Werbe- und Standortgemeinschaften, City- und Stadtmarketing. Systemvergleich von Lokalen Online-Plattformen.
HBE-Mitgliederumfrage zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den bayerischen Einzelhandel.
Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz ändert wesentliche Vorschriften des bestehenden Verbrauchervertragsrechts.
Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 09.12.2013 mit Einlegeblatt zu §5 MTV gemäß Tarifabschluss vom 9. Dezember 2013
Das Zeitfenster für eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer hat sich anscheinend schon wieder geschlossen. Trotz intensiver Beratungen über ein neues Modell der Kommunalfinanzierung, das die Gewerbesteuer durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzen sollte, halten die Kommunen an der Gewerbesteuer fest.
Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 23. April 2001 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 05.08.2008 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 30. Januar 2006 gültig ab 1. Januar 2006
Diese Studie untersucht das Thema der Standortbelebung und gibt u.a. 10 erfolgreiche Beispiele zur Stärkung von Innenstädten, Ortszentren und Mittelstand.
Tarifvertrag über die tarifliche Altersvorsorge gültig ab 1. Januar 2005
Diese Studie behandelt die Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren für Fußgängerzonen als Standort für den mittelständischen Einzelhandel in Klein- und Mittelstädten Bayerns.
Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 9. März 2001 gültig ab 1. Juli 2000 gekündigt zum 30.06.2004.
Feuerwerkskörper sind deshalb so gefährlich, weil pyrotechnische Gegenstände explosionsfähige Stoffe oder Stoffgemische enthalten. Aus diesem Grund müssen die Einzelhandelsunternehmen beim Verkauf, bei der Lagerung und beim Transport dieser Gegenstände besondere Vorschriften und Sicherheitsaspekte beachten.
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der ihm zugrundeliegenden EU-Richtlinie ist ein umfassender gesetzlicher Schutz von Beschäftigten, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben (sog. Whistleblower). Um dies zu erreichen, beinhaltet das Gesetz eine Reihe von zusätzlichen bürokratischen Pflichten für Unternehmen.
Ziel der Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) ist der Erhalt von Arbeitsplätzen, die durch konjunkturelle Schwankungen oder unabwendbare Ereignisse gefährdet sind. Hierzu wird die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabgesetzt und das Arbeitsentgelt der Beschäftigten entsprechend gekürzt. Kug ist eine Entgeltersatzleistung, so dass damit grundsätzlich der Ar-beitnehmer anspruchsberechtigt ist; der wirtschaftliche Vorteil liegt aber durch die Ersparnis an Arbeitsentgelt während der Kurzarbeit beim Arbeitgeber. Dieser muss daher auch die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen und beantragen; er erhält die Leistung für den Arbeitnehmer und zahlt diese aus.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Arbeitsvertragsparteien zulässig vereinbaren, dass Ausbildungskosten, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aufgewendet hat, von diesem zurück-zuzahlen sind, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 611 BGB, Ausbildungsbeihilfe).
Die im Dezember 2022 verabschiedete 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München sieht zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet u.a. ein mehrstufiges Fahrverbot für Dieselfahrzeuge im Bereich der Umweltzone vor. Das Diesel-Fahrverbot wird in drei Stufen ab dem 1.2.2023 eingeführt und beschränkt zunächst die Zufahrt in die erweiterte Umweltzone für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Zum 1. Oktober 2023 wird in Stufe 2 diese Zufahrtsbeschränkung auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V ausgeweitet.
Nach dem Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz BuchPrG) sind alle Schulbuchverlage verpflichtet, verbindliche Ladenpreise für Schulbücher festzulegen. Es können jedoch nach § 7 Abs. 3 BuchPrG Preisnachlässe bei Sammelbestellungen erfolgen. Es gibt jedoch keine unterschiedlichen Nachlasshöchstsätze für preisgebundene und nicht preisgebundene Titel.
Seit Einführung des Bürgerentscheids in Bayern im Jahr 1995 können die Bürgerinnen und Bürger auf Gemeinde- und Landkreisebene über wichtige Angelegenheiten abstimmen und so die Politik in ihrer Stadt, ihrer Gemeinde oder im Landkreis beeinflussen. Was die Bevölkerung im Bürgerentscheid beschließt, muss wie ein Gemeinderatsbeschluss umgesetzt werden.
Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt der Manteltarifvertrag vom 5. August 2008. Grundsätzlich wird eine tarifliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden zu Grunde gelegt. Weiterhin ist das Jugendarbeitsschutzgesetz bei minderjährigen Auszubildenden zu beachten.
Die Praxis vieler Betriebe im Einzelhandel, ihre Beschäftigten am 24. und 31. Dezember nur halbtags zu beschäftigen und die Arbeit am Faschingsdienstag ganz oder teilweise ausfallen zu lassen, führt immer wieder zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich Ladenschluss, Bezahlung und Urlaub. Diese und andere Rechtsfragen sollen im Folgenden kurz erläutert werden.
Ab dem 01.01.2022 ist die neue EU-Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU)2019/771) anwendbar, die die bisher geltende EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ablöst. Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie weitgehend „eins zu eins“ in deutsches Recht umgesetzt und insbesondere auf Verlängerung der Gewährleistungsfrist verzichtet.
Für Kaufverträge, die ab 01.01.2022 abgeschlossen wurden, treten aufgrund der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie der EU in das deutsche Recht umfassende Änderungen ein. Für Kaufverträge, die bis 31.12.2021 abgeschlossen wurden, ist das hier dargestellte Gewährleistungsrecht weiter anwendbar.
Der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel in Bayern regelt (nur) die wöchentliche Dauer der Arbeitszeit. Hinsichtlich der Lage (=Verteilung) der Arbeitszeit auf die einzelnen Kalendertage sehen die gesetzlichen Bestimmungen für den Regelfall den Zeitraum von Montag bis Samstag vor.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen können verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden.
Fällt ein Feiertag in die Arbeitswoche, so ergeben sich eine Vielzahl von Fragestellungen. Von besonderem Interesse ist auch, welche Auswirkungen die Umwandlung des ursprünglichen gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag in einen sogenannten lediglich geschützten Feiertag Buß- und Bettag auf das Arbeitsverhältnis hat.
Es gibt vielfältige Anlässe, aufgrund derer Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz fehlen. Für den Arbeitgeber ist es wichtig, zu wissen, ob der Mitarbeiter einen Anspruch darauf hat, nicht am Arbeitsplatz zu sein bzw. ob der Arbeitgeber Entgelt trotz Abwesenheit des Mitarbeiters schuldet.
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden, unabhängig davon, ob bereits ein neuer Betriebsrat besteht.
Die in diesem Praxiswissen zusammengestellten Hinweise sollen einen Überblick über praktische und rechtliche Fragen des Arbeitskampfes geben. Jeder Betrieb muss bereits vor der Zuspitzung der Verhandlungssituation wissen, mit welchen personellen, rechtlichen und technischen Schwierigkeiten er zu rechnen hat und wie er diese überwinden kann.
Das BattG setzt die europäische Batterierichtlinie um. Es regelt Registrierungspflichten der Hersteller und setzt weiterhin eine Rücknahmepflicht von Altbatterien derjenigen Vertreiber voraus, die Neubatterien im Sortiment führen.
n der Arbeitswelt gibt es eine Vielzahl von Beschäftigungsformen, die vom klassischen Arbeiter- und Angestelltenverhältnis abweichen, insbesondere im Zusammenhang mit Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Qualifikationsmaßnahmen.
Das „Gesetz über die Pflegezeit“ (PflegeZG), welches am 01.07.2008 in Kraft getreten ist, soll Beschäftigten ermöglichen, pflegebedürftige nahe Angehörige in ihrer häuslichen Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern.
Kaum ein Phänomen beschäftigt die betriebliche Praxis so sehr wie das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit und ihre Auswirkungen in der Praxis. Vielfach bestehen hier erhebliche Unkenntnisse über die Rechte der Arbeitgeber und die Pflichten der Arbeitnehmer. In der Praxis dürfte besonders zu berücksichtigen sein, dass einem erhöhten Krankenstand oftmals nicht ausschließlich mit rechtlichen Maßnahmen beigekommen werden kann.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.05.2019 (C‑55/18) entschieden, dass die Mitgliedstaaten der EU gemäß der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) die Arbeitgeber verpflichten müssen, „ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“.
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