Der HBE unterstützt und hilft seinen Mitgliedsunternehmen mit einer Reihe von verschiedenen Publikationen und praktischen Ratgebern (z.B. Praxiswissen) zu allen einzelhandelsrelevanten Themen. Diese werden ständig aktualisiert und sofort geänderten (gesetzlichen) Regelungen und Vorschriften angepasst.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Verkaufsoffene Sonntage, Einkaufsnächte, Gemeinschaftswerbung: In vielen bayerischen Kommunen haben sich Gemeinschaftsaktionen der örtlichen Einzelhändler fest etabliert. Dahinter steckt oft ein hoher personeller und finanzieller Aufwand. Doch wie wirken diese Gemeinschaftsaktionen der Händler? Werden Umsatz, Frequenz und Image wirklich gesteigert?
Newsletter mit den Themen JAV-Wahlen, Weitergabe von Tariflohnerhöhungen: Keine betriebliche Übung, BEM: Immer höhere Anforderungen, Praxis der Personalarbeit: Noch wenige Restplätze.
Das Innenstadtsterben in Bayern aus Sicht der Internet-Nutzer - Exklusivauswertung für den Handelsverband Bayern
Newsletter mir den Themen Olympische Spiele: Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten, Anpassung von Arbeitsverträgen, Einsicht in die Personalakte und vorzeitige Kündigung.
Neben den Herausforderungen, die mit der Nachnutzung großflächiger innerstädtischer Einzelhandelsimmobilien verbunden sind, bietet die Revitalisierung ehemaliger Kundenmagneten auch eine große Chance für die Innenstadtentwicklung.
Newsletter mit den Themen Urlaubsgeld, Elternzeitantrag, Regelungen für den Betriebsrat und Schwerbehinderte
Die Digitalisierung stellt eine große Herausforderung für den stationären Handel in den bayerischen Städten und Gemeinden dar. Auf Anregung des HBE wurde das Modellprojekt „Digitale Einkaufsstadt Bayern“ vom Bayerischen Wirtschaftsministerium im August 2015 gestartet. Das zweijährige Coaching der drei ausgewählten Modellkommunen Coburg, Günzburg und Pfaffenhofen a.d. Ilm haben die Experten aus dem HBE-Netzwerk, BBE Handelsberatung, elaboratum und CIMA Beratung + Management, übernommen. In regelmäßigen Zwischenberichten wird über den Stand der Projekte in den Modellkommunen berichtet.
Jahr für Jahr wagen viele Existenzgründer im bayerischen Einzelhandel den Sprung in die Selbständigkeit. Doch vor der Selbständigkeit gilt es, viele offene Fragen zu klären. Antworten auf diese Fragen gibt der kostenlose Leitfaden "Selbständig im Einzelhandel", der vom HBE mit Unterstützung der BBE Handelsberatung, des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Rid Stiftung erstellt wurde.
Im deutschen Einzelhandel sind etwa 900.000 geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, tätig. Etwa 15 Prozent der im Einzelhandel geleisteten Arbeitsstunden entfallen auf die Minijobber.
Newsletter mit den Themen Formulare für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Überwachung von E-Mail, Abfindungszahlungen
Newsletter mit den Themen Arbeitszeit und Ladenöffnung an Fasching, Handynutzung am Arbeitsplatz, AGG-Verstoß: „Deutsch als Muttersprache“, BGHW-Sozialwahl: HBE Mitglieder bestimmen mit!
Newsletter mit den Themen Schwerbehindertenabgabe, Meldeverfahren für Minijobber, Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen, Anrechnung von Praktika auf die Probezeit für Azubis.
Der durchschnittliche arabische Tourist bleibt 3,5 Tage länger in München und gibt dabei 93 Euro (+34 Prozent) mehr pro Tag aus als noch 2012. Obwohl durchschnittlich mehr Geld zum Shoppen ausgegeben wird, wird doch eher das mittelpreisige Segment bevorzugt
Newsletter mit den Themen Raucherpausen, Fahrzeit, Urteil zum Mindestlohn hinsichtlich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Versetzung an weit entfernten Arbeitsort.
Studie über die Online-Kaufgewohnheiten von Kunden in Bayern. Eine Exklusivauswertung für den HBE.
Digitale City-Initiativen auf dem Prüfstand. Befragung zum Status Quo bei Werbe- und Standortgemeinschaften, City- und Stadtmarketing. Systemvergleich von Lokalen Online-Plattformen.
HBE-Mitgliederumfrage zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den bayerischen Einzelhandel.
Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz ändert wesentliche Vorschriften des bestehenden Verbrauchervertragsrechts.
Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 09.12.2013 mit Einlegeblatt zu §5 MTV gemäß Tarifabschluss vom 9. Dezember 2013
Das Zeitfenster für eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer hat sich anscheinend schon wieder geschlossen. Trotz intensiver Beratungen über ein neues Modell der Kommunalfinanzierung, das die Gewerbesteuer durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzen sollte, halten die Kommunen an der Gewerbesteuer fest.
Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 23. April 2001 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 05.08.2008 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 30. Januar 2006 gültig ab 1. Januar 2006
Diese Studie untersucht das Thema der Standortbelebung und gibt u.a. 10 erfolgreiche Beispiele zur Stärkung von Innenstädten, Ortszentren und Mittelstand.
Tarifvertrag über die tarifliche Altersvorsorge gültig ab 1. Januar 2005
Diese Studie behandelt die Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren für Fußgängerzonen als Standort für den mittelständischen Einzelhandel in Klein- und Mittelstädten Bayerns.
Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 9. März 2001 gültig ab 1. Juli 2000 gekündigt zum 30.06.2004.
Das Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen; VerpackG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben weiter bestehen und werden ergänzt. Wie bisher, müssen Erstinverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an ein Duales System abführen. Neben den Zahlungen müssen sich die betreffenden Unternehmen künftig bei der neugegründeten, sogenannten Zentralen Stelle Verpackungsregister verpflichtend registrieren.
Eine vorausschauend geplante Unternehmensnachfolge kommt allen Beteiligten (derzeitiger und zukünftiger Inhaber sowie Mitarbeitern) zugute. Sachlichen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen stehen persönliche und familiäre Einflussfaktoren gegenüber. Das vorliegende Praxiswissen bietet wichtige Unterstützung für Übergeber sowie Nachfolger.
Die „richtige“ Wahl der Rechtsform ist eine entscheidende Grundlage für den Bestand des Unternehmens. Über die Grundzüge der einzelnen Rechtsformen und die unterschiedlichen Organisationsstrukturen möchte dieses Praxiswissen informieren.
Die Forderung nach nachhaltigem ökologieorientierten Handeln, die sich früher im Wesentlichen an Industrie und Verbraucher gerichtet hat, wird in zunehmendem Maße auch an Handelsunternehmen gestellt.
Bis 31.12.2005 waren nur Kleinbetriebe am Ausgleichsverfahren beteiligt, aus dem Lohnfortzahlungskosten bei Arbeitsunfähigkeit von Auszubildenden und Arbeitern, sowie Mutterschaftskosten erstattet wurden. Mit Urteil vom 18.11.2003 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld aus dem Grund bejaht, weil nur für Kleinbetriebe eine Erstattung dieser Kosten durch die Teilnahme am Umlageverfahren (U2) vorgesehen ist. Darin liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, der zu einer faktischen Diskriminierung von Frauen bei der Einstellung in Mittel- und Großbetrieben führe.
Teilzeitbeschäftigt ist nach gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, also der Arbeitnehmer unregelmäßig beschäftigt, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraumes unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt.
Nach der Satzung des HBE können HBE-Mitglieder erklären, dass sie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen.
Der Streikfonds soll die Schäden begrenzen, die HBE Mitgliedern durch Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) entstehen können. Die Geschäftsordnung des Streikfonds regelt alle technischen und organisatorischen Einzelheiten der Einrichtung und Verwaltung des Streikfonds, für dessen Einrichtung es eine Vielzahl guter Gründe gibt.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bieten zahlreiche zusätzliche Instrumente, steuerlich attraktive und auf die jeweilige Lebenssituation der Arbeitnehmer individuell angepasste Leistungen zu gestalten.
Der Unternehmer und seine Führungskräfte, wie z. B. Filial- und Abteilungsleiter, denen er arbeitsvertraglich Anweisungsbefugnis übertragen hat, sind im Rahmen ihrer Befugnis für das Wohl des Betriebes und damit auch für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter verantwortlich. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, sind zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren die erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen und für deren Befolgung zu sorgen.
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H., sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben.
Am 1. Januar 2013 trat der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Der Rundfunkbeitrag ist vom Inhaber der Betriebsstätte zu zahlen. Inhaber ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte nutzt oder in deren Namen die Nutzung erfolgt. Die Gebührenpflicht besteht nach dem neuen Modell unabhängig davon, ob ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit gehalten wird.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer wirft besondere Rechtsprobleme auf. In der Praxis wird immer wieder irrig angenommen, dass das Arbeitsverhältnis älterer Arbeitnehmer mit dem Bezug einer Rente endet.
Der Gesetzgeber hat eine Anhebung der Altersgrenzen beschlossen. Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen bereits am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Je nach Rentenart ergibt sich daher nunmehr ein anderer Zeitpunkt, zu dem ein Rentenbezug möglich ist.
In unserer Informations- und Mediengesellschaft regieren weniger Tatsachen als vielmehr Meinungen über Tatsachen. Und: Wer sich nicht zu Wort meldet, dessen Anliegen gehen unter. Deswegen müssen HBE und Einzelhandel die Öffentlichkeit über sich, ihre Anliegen und Standpunkte informieren. Der HBE setzt sich unter anderem mit Pressekonferenzen, Pressemitteilungen und zahlreichen Kontakten zu Medien, Politik und Verwaltung für die Themen des Einzelhandels ein.
Das sogenannte Nachweisgesetz legt dem Arbeitgeber sowohl für bestehende, als auch für neu zu begründende Arbeitsverhältnisse besondere Pflichten auf.
Schwangerschaft und Elternzeit im Arbeitsverhältnis werfen eine Vielzahl von Fragen auf, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden sollen. Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des Bundeselterngeld und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind bei allen Arbeitsverhältnissen zu beachten, auch bei Geringfügig Beschäftigten, bei Aushilfen, Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir für Sie wichtige Fachbegriffe der neuen Medien als einen kleinen Führer durch den Multimedia-Dschungel zusammengestellt.
Die Überwachung von Mitarbeitern wirft eine Reihe von Fragen auf. Insbesondere die übliche Praxis der Videoüberwachung im Einzelhandel hat dazu geführt, die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit zu stellen. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der jährlichen erheblichen Inventurverluste im deutschen Einzelhandel der Einsatz von Videokameras geradezu unerlässlich ist, soll dieses Praxiswissen nachfolgend die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitarbeiterkontrolle darstellen und einer rechtlichen Bewertung zuführen.
Dieses Praxiswissen informiert Unternehmen und ausländische Käufer über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr, also Ausfuhren für den privaten Bedarf. Andere Fallgestaltungen von Ausfuhrlieferungen der Einzelhandelsunternehmen werden nicht erläutert.
Durch Ladendiebstähle entstehen dem Einzelhandel jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Ein erheblicher Teil der Inventurdifferenzen hat hierin seine Ursache. Das Praxiswissen beleuchtet die rechtlichen Aspekte, die Tricks der Täter und gibt Musterschreiben für eine Strafanzeige und ein Hausverbot.
Das vorliegende Praxiswissen gibt einen Überblick über die bei einer Kündigung zu beachtenden Vorschriften. In Einzelfällen ist dringend anzuraten, sich mit dem zuständigen Bezirk des HBE in Verbindung zu setzen.
In Kleinbetrieben findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist hier - neben der Einhaltung der Kündigungsfrist - nur ein Mindestmaß an sozialer Abwägung und die Beachtung des Willkürverbotes.
Eine krankheitsbedingte Kündigung stellt den Hauptanwendungsfall einer personenbedingten Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG dar. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung (siehe das HBE-Praxiswissen „Kündigung“), so muss eine krankheitsbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt sein. In diesem Zusammenhang ist die krankheitsbedingte Kündigung jedoch von der verhaltensbedingten Kündigung abzugrenzen.
Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmern wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert – viele wissen allerdings nicht, dass das Umsatzsteuergesetz (UStG) für sog. „Kleinunternehmer“ Erleichterungen vorsieht. Einzelheiten dazu erläutert das vorliegende Praxiswissen.
Registrierkassen müssen handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvorachriften gerecht werden. Insbesondere ist es für das Finanzamt von Bedeutung, dass aufbewahrungspflichtige Unterlagen systematisch, vollständig, zeitgerecht und geordnet abgelegt und unveränderbar und möglichst detailliert aufbewahrt werden. Jahrelang ist die Finanzverwaltung beim Thema Registrierkasse eher großzügig verfahren. Seit Anfang 2018 gibt es nun mehr die Möglichkeit einer unangekündigten Kassenschau. Registrierkassen sind Prüfungsschwerpunkt und dies aus Finanzverwaltungssicht durchaus mit beachtlichem Erfolg: Über 90 Prozent der Kassenprüfungen werden beanstandet.
Die Einrichtung von Home- bzw. Mobileoffice-Arbeitsplätzen hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie sind diese Instrumente aus dem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Was die Rahmenbedingungen für solche Arbeitsplätze angeht, gibt es allerdings eine Vielzahl von offenen Rechtsfragen, die nicht eindeutig geklärt sind.
Seit 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und damit auch für Einzelhandelsunternehmen (im Folgenden Abfallerzeuger/- besitzer) neue Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
Wenn Sie keinen Betriebsnachfolger gefunden haben oder den Betrieb aus sonstigen Gründen nicht weiterführen können, ist die Geschäftsaufgabe unumgänglich. Die vorliegende Checkliste ist ein Leitfaden, der Ihnen die Folgen der Aufgabe eines Einzelunternehmens aufzeigt und vorgibt, welche Formalitäten Sie dabei erledigen müssen.
Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz, welches seit dem 01.07.2011 in Kraft ist, wurde ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt. Die Wehrpflicht sowie die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes sind erloschen. Stattdessen wurden der Bundesfreiwilligendienst sowie der freiwillige Wehrdienst neu geregelt.
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.