Der HBE unterstützt und hilft seinen Mitgliedsunternehmen mit einer Reihe von verschiedenen Publikationen und praktischen Ratgebern (z.B. Praxiswissen) zu allen einzelhandelsrelevanten Themen. Diese werden ständig aktualisiert und sofort geänderten (gesetzlichen) Regelungen und Vorschriften angepasst.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Verkaufsoffene Sonntage, Einkaufsnächte, Gemeinschaftswerbung: In vielen bayerischen Kommunen haben sich Gemeinschaftsaktionen der örtlichen Einzelhändler fest etabliert. Dahinter steckt oft ein hoher personeller und finanzieller Aufwand. Doch wie wirken diese Gemeinschaftsaktionen der Händler? Werden Umsatz, Frequenz und Image wirklich gesteigert?
Newsletter mit den Themen JAV-Wahlen, Weitergabe von Tariflohnerhöhungen: Keine betriebliche Übung, BEM: Immer höhere Anforderungen, Praxis der Personalarbeit: Noch wenige Restplätze.
Das Innenstadtsterben in Bayern aus Sicht der Internet-Nutzer - Exklusivauswertung für den Handelsverband Bayern
Newsletter mir den Themen Olympische Spiele: Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten, Anpassung von Arbeitsverträgen, Einsicht in die Personalakte und vorzeitige Kündigung.
Neben den Herausforderungen, die mit der Nachnutzung großflächiger innerstädtischer Einzelhandelsimmobilien verbunden sind, bietet die Revitalisierung ehemaliger Kundenmagneten auch eine große Chance für die Innenstadtentwicklung.
Newsletter mit den Themen Urlaubsgeld, Elternzeitantrag, Regelungen für den Betriebsrat und Schwerbehinderte
Die Digitalisierung stellt eine große Herausforderung für den stationären Handel in den bayerischen Städten und Gemeinden dar. Auf Anregung des HBE wurde das Modellprojekt „Digitale Einkaufsstadt Bayern“ vom Bayerischen Wirtschaftsministerium im August 2015 gestartet. Das zweijährige Coaching der drei ausgewählten Modellkommunen Coburg, Günzburg und Pfaffenhofen a.d. Ilm haben die Experten aus dem HBE-Netzwerk, BBE Handelsberatung, elaboratum und CIMA Beratung + Management, übernommen. In regelmäßigen Zwischenberichten wird über den Stand der Projekte in den Modellkommunen berichtet.
Jahr für Jahr wagen viele Existenzgründer im bayerischen Einzelhandel den Sprung in die Selbständigkeit. Doch vor der Selbständigkeit gilt es, viele offene Fragen zu klären. Antworten auf diese Fragen gibt der kostenlose Leitfaden "Selbständig im Einzelhandel", der vom HBE mit Unterstützung der BBE Handelsberatung, des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Rid Stiftung erstellt wurde.
Im deutschen Einzelhandel sind etwa 900.000 geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, tätig. Etwa 15 Prozent der im Einzelhandel geleisteten Arbeitsstunden entfallen auf die Minijobber.
Newsletter mit den Themen Formulare für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Überwachung von E-Mail, Abfindungszahlungen
Newsletter mit den Themen Arbeitszeit und Ladenöffnung an Fasching, Handynutzung am Arbeitsplatz, AGG-Verstoß: „Deutsch als Muttersprache“, BGHW-Sozialwahl: HBE Mitglieder bestimmen mit!
Newsletter mit den Themen Schwerbehindertenabgabe, Meldeverfahren für Minijobber, Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen, Anrechnung von Praktika auf die Probezeit für Azubis.
Der durchschnittliche arabische Tourist bleibt 3,5 Tage länger in München und gibt dabei 93 Euro (+34 Prozent) mehr pro Tag aus als noch 2012. Obwohl durchschnittlich mehr Geld zum Shoppen ausgegeben wird, wird doch eher das mittelpreisige Segment bevorzugt
Newsletter mit den Themen Raucherpausen, Fahrzeit, Urteil zum Mindestlohn hinsichtlich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Versetzung an weit entfernten Arbeitsort.
Studie über die Online-Kaufgewohnheiten von Kunden in Bayern. Eine Exklusivauswertung für den HBE.
Digitale City-Initiativen auf dem Prüfstand. Befragung zum Status Quo bei Werbe- und Standortgemeinschaften, City- und Stadtmarketing. Systemvergleich von Lokalen Online-Plattformen.
HBE-Mitgliederumfrage zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den bayerischen Einzelhandel.
Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz ändert wesentliche Vorschriften des bestehenden Verbrauchervertragsrechts.
Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 09.12.2013 mit Einlegeblatt zu §5 MTV gemäß Tarifabschluss vom 9. Dezember 2013
Das Zeitfenster für eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer hat sich anscheinend schon wieder geschlossen. Trotz intensiver Beratungen über ein neues Modell der Kommunalfinanzierung, das die Gewerbesteuer durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzen sollte, halten die Kommunen an der Gewerbesteuer fest.
Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 23. April 2001 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 05.08.2008 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 30. Januar 2006 gültig ab 1. Januar 2006
Diese Studie untersucht das Thema der Standortbelebung und gibt u.a. 10 erfolgreiche Beispiele zur Stärkung von Innenstädten, Ortszentren und Mittelstand.
Tarifvertrag über die tarifliche Altersvorsorge gültig ab 1. Januar 2005
Diese Studie behandelt die Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren für Fußgängerzonen als Standort für den mittelständischen Einzelhandel in Klein- und Mittelstädten Bayerns.
Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 9. März 2001 gültig ab 1. Juli 2000 gekündigt zum 30.06.2004.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie ist damit in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar anwendbares Recht. Seit diesem Zeitpunkt gilt parallel auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.), in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Um Ihnen den Einstieg in diese hochkomplexe Materie zu erleichtern, haben wir mit diesem Praxiswissen eine Art Checkliste für Ihren Einstieg in die neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erarbeitet.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich vielfältige neue Anforderungen in Bezug auf alle datenschutzrechtlichen Aspekte, insbesondere im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten. Kernpunkt der DS-GVO ist die Normierung eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt für die Verarbeitung personenbezogener Daten. D. h., dass personenbezogene Daten immer nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn hierfür eine ausdrücklich in Art. 6 Abs. 1 DS-GVO genannte Bedingung erfüllt ist. Anderenfalls ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtswidrig.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, ist eine Datenschutz- Folgenabschätzung vorzunehmen. Wie dies im Detail zu geschehen hat, erklärt Ihnen dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Möglichkeit bzw. Pflicht der Benennung eines Datenschutzbeauftraten sowie dessen Stellung im Unternehmen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Aufgaben des Datenschutzbeauftraten.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Vorschriften bezüglich der Verarbeitung von Auftragsdaten im Hinblick auf die neuen Vorgaben.
Die hier zusammengestellten Informationen spiegeln die Diskussionen in der Arbeitsgruppe Datenschutz des HDE wider. Es wird dargestellt, wie nach Auffassung der Mitglieder der Arbeitsgruppe in einigen typischen Situationen im stationären Einzelhandel die Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO gegenüber Kunden erfüllt werden können. Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Keinesfalls können diese Ausführungen die individuelle Beratung durch einen Anwalt ersetzen, zumal viele Fragen bei der Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung nach wie vor ungeklärt sind.
Abmahnungen und Kündigungen sind sogenannte zugangsbedürftige Willenserklärungen. Dies bedeutet, dass sie erst dann Wirksamkeit entfalten, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen sind.
Bei jedem Tarifabschluss stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob bei Mitarbeitern, die nicht lediglich nach Tarif bezahlt werden, sondern die zusätzliche übertarifliche Entgelte erhalten, diese wegen der Tariferhöhung angerechnet werden können.
Jeder Arbeitnehmer - auch geringfügig Beschäftigte und Aushilfen - hat einen einklagbaren Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Auch eine kurze Beschäftigungszeit, sogar von nur wenigen Tagen, befreit nicht von der Verpflichtung, ein Zeugnis zu erteilen.
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