Der HBE unterstützt und hilft seinen Mitgliedsunternehmen mit einer Reihe von verschiedenen Publikationen und praktischen Ratgebern (z.B. Praxiswissen) zu allen einzelhandelsrelevanten Themen. Diese werden ständig aktualisiert und sofort geänderten (gesetzlichen) Regelungen und Vorschriften angepasst.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Verkaufsoffene Sonntage, Einkaufsnächte, Gemeinschaftswerbung: In vielen bayerischen Kommunen haben sich Gemeinschaftsaktionen der örtlichen Einzelhändler fest etabliert. Dahinter steckt oft ein hoher personeller und finanzieller Aufwand. Doch wie wirken diese Gemeinschaftsaktionen der Händler? Werden Umsatz, Frequenz und Image wirklich gesteigert?
Newsletter mit den Themen JAV-Wahlen, Weitergabe von Tariflohnerhöhungen: Keine betriebliche Übung, BEM: Immer höhere Anforderungen, Praxis der Personalarbeit: Noch wenige Restplätze.
Das Innenstadtsterben in Bayern aus Sicht der Internet-Nutzer - Exklusivauswertung für den Handelsverband Bayern
Newsletter mir den Themen Olympische Spiele: Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten, Anpassung von Arbeitsverträgen, Einsicht in die Personalakte und vorzeitige Kündigung.
Neben den Herausforderungen, die mit der Nachnutzung großflächiger innerstädtischer Einzelhandelsimmobilien verbunden sind, bietet die Revitalisierung ehemaliger Kundenmagneten auch eine große Chance für die Innenstadtentwicklung.
Newsletter mit den Themen Urlaubsgeld, Elternzeitantrag, Regelungen für den Betriebsrat und Schwerbehinderte
Die Digitalisierung stellt eine große Herausforderung für den stationären Handel in den bayerischen Städten und Gemeinden dar. Auf Anregung des HBE wurde das Modellprojekt „Digitale Einkaufsstadt Bayern“ vom Bayerischen Wirtschaftsministerium im August 2015 gestartet. Das zweijährige Coaching der drei ausgewählten Modellkommunen Coburg, Günzburg und Pfaffenhofen a.d. Ilm haben die Experten aus dem HBE-Netzwerk, BBE Handelsberatung, elaboratum und CIMA Beratung + Management, übernommen. In regelmäßigen Zwischenberichten wird über den Stand der Projekte in den Modellkommunen berichtet.
Jahr für Jahr wagen viele Existenzgründer im bayerischen Einzelhandel den Sprung in die Selbständigkeit. Doch vor der Selbständigkeit gilt es, viele offene Fragen zu klären. Antworten auf diese Fragen gibt der kostenlose Leitfaden "Selbständig im Einzelhandel", der vom HBE mit Unterstützung der BBE Handelsberatung, des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Rid Stiftung erstellt wurde.
Im deutschen Einzelhandel sind etwa 900.000 geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, tätig. Etwa 15 Prozent der im Einzelhandel geleisteten Arbeitsstunden entfallen auf die Minijobber.
Newsletter mit den Themen Formulare für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Überwachung von E-Mail, Abfindungszahlungen
Newsletter mit den Themen Arbeitszeit und Ladenöffnung an Fasching, Handynutzung am Arbeitsplatz, AGG-Verstoß: „Deutsch als Muttersprache“, BGHW-Sozialwahl: HBE Mitglieder bestimmen mit!
Newsletter mit den Themen Schwerbehindertenabgabe, Meldeverfahren für Minijobber, Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen, Anrechnung von Praktika auf die Probezeit für Azubis.
Der durchschnittliche arabische Tourist bleibt 3,5 Tage länger in München und gibt dabei 93 Euro (+34 Prozent) mehr pro Tag aus als noch 2012. Obwohl durchschnittlich mehr Geld zum Shoppen ausgegeben wird, wird doch eher das mittelpreisige Segment bevorzugt
Newsletter mit den Themen Raucherpausen, Fahrzeit, Urteil zum Mindestlohn hinsichtlich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Versetzung an weit entfernten Arbeitsort.
Studie über die Online-Kaufgewohnheiten von Kunden in Bayern. Eine Exklusivauswertung für den HBE.
Digitale City-Initiativen auf dem Prüfstand. Befragung zum Status Quo bei Werbe- und Standortgemeinschaften, City- und Stadtmarketing. Systemvergleich von Lokalen Online-Plattformen.
HBE-Mitgliederumfrage zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den bayerischen Einzelhandel.
Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz ändert wesentliche Vorschriften des bestehenden Verbrauchervertragsrechts.
Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 09.12.2013 mit Einlegeblatt zu §5 MTV gemäß Tarifabschluss vom 9. Dezember 2013
Das Zeitfenster für eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer hat sich anscheinend schon wieder geschlossen. Trotz intensiver Beratungen über ein neues Modell der Kommunalfinanzierung, das die Gewerbesteuer durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzen sollte, halten die Kommunen an der Gewerbesteuer fest.
Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 23. April 2001 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 05.08.2008 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 30. Januar 2006 gültig ab 1. Januar 2006
Diese Studie untersucht das Thema der Standortbelebung und gibt u.a. 10 erfolgreiche Beispiele zur Stärkung von Innenstädten, Ortszentren und Mittelstand.
Tarifvertrag über die tarifliche Altersvorsorge gültig ab 1. Januar 2005
Diese Studie behandelt die Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren für Fußgängerzonen als Standort für den mittelständischen Einzelhandel in Klein- und Mittelstädten Bayerns.
Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 9. März 2001 gültig ab 1. Juli 2000 gekündigt zum 30.06.2004.
Floristen pflegen und versorgen Pflanzen und gestalten Blumen- und Pflanzenschmuck. Nach eigenen Ideen oder nach den Wünschen der Kunden binden sie Sträuße, fertigen Kränze, Braut-, Tisch- sowie Raumschmuck. Dem Anlass entsprechend wählen sie Blumen und Pflanzen aus und verarbeiten diese zum Beispiel mit Bändern, Kerzen, Trockenblumen oder Zweigen zu Sträußen und Gestecken.
Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk sind für die Präsentation und den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln zuständig. Der Beruf wird mit den Schwerpunkten Bäckerei, Konditorei und Fleischerei angeboten.
Drogisten verkaufen Kosmetikprodukte, Körperpflegemittel, Düfte, Wasch- und Reinigungsmittel, Gesundheitsprodukte und Foto-Artikel. Sie beraten Kunden über Inhaltsstoffe und Anwendungsgebiete der Produkte. Sie planen die Sortimentsauswahl entsprechend den Kundenbedürfnissen. Sie kaufen die Waren ein, nehmen diese an und lagern diese. Außerdem sind sie für die Warenpräsentation im Verkaufsraum zuständig. Darüber hinaus planen und realisieren sie verkaufsfördernde Maßnahmen und übernehmen organisatorische und kaufmännische Tätigkeiten im Personal- und Rechnungswesen.
Die Haupttätigkeit von Buchhändlern umfasst den Ein- und Verkauf von Büchern und anderen Medien, die Sortimentsgestaltung und Präsentation der Ware sowie die Beratung von Kunden. Neben kaufmännischem ist auch werbestrategisches Denken gefragt. Am Gespür für Trends und Kundenbedürfnisse orientieren sich vor allem die Sortimentsgestaltung und die Präsentation im Laden sowie eine ansprechende Schaufensterdekoration. Ergänzt werden diese Werbemaßnahmen durch Lesungen und Signierstunden, bei denen oft direkt mit dem Autor oder der Autorin des Buches zusammengearbeitet wird. Im Verkaufsgespräch sind Fachwissen und ein souveränes, freundliches Auftreten wichtig.
Automobilkaufleute sind Fachleute für den Vertrieb von Kraftfahrzeugen und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Sie führen sowohl mit Herstellern als auch mit Händlern und Endkunden (Geschäfts- und Privatkunden) Einkaufs-, Beratungs- und Verkaufsgespräche. Darüber hinaus bearbeiten sie alle mit dem Kfz-Handel verbundenen Vorgänge, wie Rechnungserstellung, Reklamationsbearbeitung, Provisionsabrechnung und Preiskalkulation. An- und Verkäufe wickeln sie komplett ab, das heißt sie nehmen Aufträge an, vergeben Aufträge und überwachen den Prozess der Auftragsabwicklung.
Nach § 16 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildende dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Diese Pflicht ist unabhängig davon, ob die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt worden ist oder nicht. Das Zeugnis ist auch dann auszustellen, wenn der Auszubildende im Anschluss an die Berufsausbildung in ein Dauerarbeitsverhältnis vom gleichen Arbeitgeber übernommen wird.
Kunden sind heute durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten besser informiert, kritischer und anspruchsvoller denn je: Sie erwarten von den Mitarbeitern im Einzelhandel eine individuelle, auf ihre persönlichen Wünsche eingehende Beratung, sie wollen detailliert über die Produkte, ihre Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Handhabung und Verwendung informiert werden. VerkäuferInnen stehen im direkten Kundenkontakt und verfügen über sehr gute Kenntnisse der Waren und Dienstleistungen, die sie anbieten.
Kunden sind heute durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten (z.B. Internet) besser informiert, kritischer und anspruchsvoller denn je: Sie erwarten von den Mitarbeitern im Einzelhandel eine individuelle, auf ihre persönlichen Wünsche eingehende Beratung, sie wollen detailliert über die Produkte, ihre Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Handhabung und Verwendung informiert werden.
Zielsetzung und Nutzen des Betriebspraktikums, Durchführung des Betriebspraktikums, Organisatorische Vorbereitungen, Inhalte und Einsatzbereiche, Auswertung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für das deutsche System der beruflichen Bildung und gibt die Rahmenbedingungen vor. Mit der Novellierung soll der Stellenwert der Berufsbildung gestärkt und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das neue Berufsbildungsgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Nach den §§ 20 – 24 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer nicht über diese Eignung verfügt, darf nur dann Auszubildende einstellen, wenn er ausdrücklich einen besonderen Ausbilder bestellt, der die persönliche und fachliche Eignung nachweisen kann. Darüber hinaus muss auch die Ausbildungsstätte geeignet sein.
Gerade der Facheinzelhandel ist auf gut ausgebildetes Personal angewiesen: Mitarbeiter, die kompetent und freundlich die Kunden beraten, sind entscheidend für die Kundenbindung. Solche Fachkräfte sind nur schwer am Arbeitsmarkt zu bekommen, so dass eine Alternative darin besteht, selbst auszubilden und damit den Nachwuchs zu sichern.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Doch nicht nur beim Umgang mit Kundendaten gilt es Neuerungen zu beachten, auch in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz hat sich einiges geändert. Was genau, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Die Verarbeitung von Daten zu einem anderen Zweck als zu dem, zu dem sie erhoben worden sind, ist laut der Verordnung beispielsweise nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Näheres zu diesen Voraussetzungen erfahren Sie in diesem Praxiswissen
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Auch die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen ist in der Verordnung geregelt. Was hierbei zu beachten ist, erklärt dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Die Verordnung schreibt auch vor, dass die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen müssen. Wie dieses genau auszusehen hat, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Dabei ist es ganz wichtig zu wissen, dass betroffene Personen der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten widersprechen können. Näheres erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. So haben betroffene Personen beispielsweise ein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Genaueres erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der über sie gespeicherten Daten. Was hierbei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Das im Zuge dieser Verordnung geregelte Recht auf Datenübertragbarkeit ist neu – es hat Schnittmengen mit dem Auskunftsrecht, ist aber nicht deckungsgleich. Die Details dazu erklärt dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen ein Recht auf Berichtigung der über sie gespeicherten Daten. Weitere Details erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten. Zusätzlich ist auf Antrag eine Kopie der Daten zur Verfügung zu stellen. Weitere Details erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. So ist in der Verordnung beispielsweise festgelegt, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden ist. Wie das zu geschehen hat, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung muss es der betroffenen Personen ermöglicht werden, bei jeder Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung prüfen zu können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Informationspflichten, wenn die Daten bei Dritten erhoben werden.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung muss es der betroffenen Personen ermöglicht werden, bei jeder Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung prüfen zu können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Informationspflichten, wenn die Daten beim Betroffenen selbst erhoben werden.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung muss es der betroffenen Personen ermöglicht werden, bei jeder Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung prüfen zu können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Informationspflichten, wenn die Daten bei Dritten erhoben werden.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Im Zusammenhang mit diesen Vorschriften ist die ordnungsgemäß erteilte Einwilligung des Betroffenen eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und -verarbeitung. Alle Details hierzu finden Sie in diesem Praxiswissen
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie ist damit in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar anwendbares Recht. Seit diesem Zeitpunkt gilt parallel auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.), in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Um Ihnen den Einstieg in diese hochkomplexe Materie zu erleichtern, haben wir mit diesem Praxiswissen eine Art Checkliste für Ihren Einstieg in die neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erarbeitet.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich vielfältige neue Anforderungen in Bezug auf alle datenschutzrechtlichen Aspekte, insbesondere im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten. Kernpunkt der DS-GVO ist die Normierung eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt für die Verarbeitung personenbezogener Daten. D. h., dass personenbezogene Daten immer nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn hierfür eine ausdrücklich in Art. 6 Abs. 1 DS-GVO genannte Bedingung erfüllt ist. Anderenfalls ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtswidrig.
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