Der HBE unterstützt und hilft seinen Mitgliedsunternehmen mit einer Reihe von verschiedenen Publikationen und praktischen Ratgebern (z.B. Praxiswissen) zu allen einzelhandelsrelevanten Themen. Diese werden ständig aktualisiert und sofort geänderten (gesetzlichen) Regelungen und Vorschriften angepasst.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Verkaufsoffene Sonntage, Einkaufsnächte, Gemeinschaftswerbung: In vielen bayerischen Kommunen haben sich Gemeinschaftsaktionen der örtlichen Einzelhändler fest etabliert. Dahinter steckt oft ein hoher personeller und finanzieller Aufwand. Doch wie wirken diese Gemeinschaftsaktionen der Händler? Werden Umsatz, Frequenz und Image wirklich gesteigert?
Newsletter mit den Themen JAV-Wahlen, Weitergabe von Tariflohnerhöhungen: Keine betriebliche Übung, BEM: Immer höhere Anforderungen, Praxis der Personalarbeit: Noch wenige Restplätze.
Das Innenstadtsterben in Bayern aus Sicht der Internet-Nutzer - Exklusivauswertung für den Handelsverband Bayern
Newsletter mir den Themen Olympische Spiele: Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten, Anpassung von Arbeitsverträgen, Einsicht in die Personalakte und vorzeitige Kündigung.
Neben den Herausforderungen, die mit der Nachnutzung großflächiger innerstädtischer Einzelhandelsimmobilien verbunden sind, bietet die Revitalisierung ehemaliger Kundenmagneten auch eine große Chance für die Innenstadtentwicklung.
Newsletter mit den Themen Urlaubsgeld, Elternzeitantrag, Regelungen für den Betriebsrat und Schwerbehinderte
Die Digitalisierung stellt eine große Herausforderung für den stationären Handel in den bayerischen Städten und Gemeinden dar. Auf Anregung des HBE wurde das Modellprojekt „Digitale Einkaufsstadt Bayern“ vom Bayerischen Wirtschaftsministerium im August 2015 gestartet. Das zweijährige Coaching der drei ausgewählten Modellkommunen Coburg, Günzburg und Pfaffenhofen a.d. Ilm haben die Experten aus dem HBE-Netzwerk, BBE Handelsberatung, elaboratum und CIMA Beratung + Management, übernommen. In regelmäßigen Zwischenberichten wird über den Stand der Projekte in den Modellkommunen berichtet.
Jahr für Jahr wagen viele Existenzgründer im bayerischen Einzelhandel den Sprung in die Selbständigkeit. Doch vor der Selbständigkeit gilt es, viele offene Fragen zu klären. Antworten auf diese Fragen gibt der kostenlose Leitfaden "Selbständig im Einzelhandel", der vom HBE mit Unterstützung der BBE Handelsberatung, des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Rid Stiftung erstellt wurde.
Im deutschen Einzelhandel sind etwa 900.000 geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, tätig. Etwa 15 Prozent der im Einzelhandel geleisteten Arbeitsstunden entfallen auf die Minijobber.
Newsletter mit den Themen Formulare für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Überwachung von E-Mail, Abfindungszahlungen
Newsletter mit den Themen Arbeitszeit und Ladenöffnung an Fasching, Handynutzung am Arbeitsplatz, AGG-Verstoß: „Deutsch als Muttersprache“, BGHW-Sozialwahl: HBE Mitglieder bestimmen mit!
Newsletter mit den Themen Schwerbehindertenabgabe, Meldeverfahren für Minijobber, Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen, Anrechnung von Praktika auf die Probezeit für Azubis.
Der durchschnittliche arabische Tourist bleibt 3,5 Tage länger in München und gibt dabei 93 Euro (+34 Prozent) mehr pro Tag aus als noch 2012. Obwohl durchschnittlich mehr Geld zum Shoppen ausgegeben wird, wird doch eher das mittelpreisige Segment bevorzugt
Newsletter mit den Themen Raucherpausen, Fahrzeit, Urteil zum Mindestlohn hinsichtlich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Versetzung an weit entfernten Arbeitsort.
Studie über die Online-Kaufgewohnheiten von Kunden in Bayern. Eine Exklusivauswertung für den HBE.
Digitale City-Initiativen auf dem Prüfstand. Befragung zum Status Quo bei Werbe- und Standortgemeinschaften, City- und Stadtmarketing. Systemvergleich von Lokalen Online-Plattformen.
HBE-Mitgliederumfrage zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den bayerischen Einzelhandel.
Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz ändert wesentliche Vorschriften des bestehenden Verbrauchervertragsrechts.
Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 09.12.2013 mit Einlegeblatt zu §5 MTV gemäß Tarifabschluss vom 9. Dezember 2013
Das Zeitfenster für eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer hat sich anscheinend schon wieder geschlossen. Trotz intensiver Beratungen über ein neues Modell der Kommunalfinanzierung, das die Gewerbesteuer durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzen sollte, halten die Kommunen an der Gewerbesteuer fest.
Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 23. April 2001 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 05.08.2008 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 30. Januar 2006 gültig ab 1. Januar 2006
Diese Studie untersucht das Thema der Standortbelebung und gibt u.a. 10 erfolgreiche Beispiele zur Stärkung von Innenstädten, Ortszentren und Mittelstand.
Tarifvertrag über die tarifliche Altersvorsorge gültig ab 1. Januar 2005
Diese Studie behandelt die Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren für Fußgängerzonen als Standort für den mittelständischen Einzelhandel in Klein- und Mittelstädten Bayerns.
Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 9. März 2001 gültig ab 1. Juli 2000 gekündigt zum 30.06.2004.
Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie, Änderungen und Informationspflichten im stationären Handel
Zum 13.06.2014 sind durch Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie diverse Änderungen im gesamten Bereich des Verbraucherrechts in Kraft getreten. Nunmehr sind nicht allein im Online-Handel diverse Informationspflichten zu beachten, sondern auch bei Verbrauchergeschäften, die in stationären Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Dieses Praxiswissen informiert über die Änderungen im stationären Handel.
Zum 13.06.2014 sind durch Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie diverse Änderungen im gesamten Bereich des Verbraucherrechts in Kraft getreten. Von den Änderungen betroffen sind sowohl Vertragsschlüsse im stationären Handel, als auch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Geschäfte und Fernabsatzgeschäfte. Dieses Praxiswissen informiert über die wesentlichen Änderungen im Onlinehandel.
Im Juni 2010 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG umgesetzt, was erhebliche Änderungen bei der Werbung für die Finanzierung des Kaufs von Konsumgütern ergeben hat. Die Richtlinie beabsichtigt, Informationen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kreditvertrages beim Warenkauf in allen Mitgliedsstaaten der EU zu standardisieren. Die Änderungen betreffen sämtliche Werbemaßnahmen, unabhängig davon, ob es sich um Zeitungsinserate, Werbespots, Flyer oder Internetwerbung handelt.
Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung.
Fragen des Urlaubs und damit verbundene Ansprüche bereiten in Betrieben oftmals Schwierigkeiten, da die rechtliche Seite in vielen Fällen nicht (ausreichend) bekannt ist. Das vorliegende HBE-Praxiswissen fasst die wesentlichen Punkte zusammen.
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren oder Leistungen anbietet oder gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
Seit dem 13.12.2014 unterliegen Online-Händler weitestgehend denselben Informations- und Kennzeichnungspflichten wie stationäre Händler. Mit Hilfe dieses Praxiswissens möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über diese Pflichten an die Hand geben.
Miet- oder Pachtverträge über Geschäftsräume mit einer mehrjährigen Laufzeit ohne Vereinbarung einer sogenannten Wertsicherungsklausel sind heute nicht mehr vorstellbar. Der Grund liegt in dem Kaufkraftschwund unserer Währung. Bei stabilen Währungsverhältnissen sind solche Klauseln entbehrlich. Je stärker aber der Geldwert fällt, um so mehr wird der Gläubiger einer Geldforderung bestrebt sein, den ursprünglichen Wert seiner Forderung auch in Zukunft zu erhalten.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) insgesamt umfasst die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für selbständige Künstler und Publizisten. Diese sind somit in dem Schutz der Sozialversicherung einbezogen.
Das Ausstellen von Gutscheinen wird im Einzelhandel immer beliebter und verbreiteter. Eine gesetzliche Definition für Gutscheine gibt es nicht. Ein Gutschein beinhaltet regelmäßig das Recht, sich eine Ware oder Dienstleistung des Ausstellers auszusuchen, die dem im Gutschein angegebenen Wert entspricht.
Preisrätsel sind Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer etwas erraten müssen. Durch die Lösung derartiger Rätsel, die nur möglich ist, wenn man Anzeigen, Schaufenster, Dekorationen oder Prospekte sehr aufmerksam betrachtet, gelingt meistens eine intensive Werbeberührung.
Die EU-Verordnung 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung – kurz: Geoblocking-Verordnung – verbietet die differenzierte Behandlung von Verbrauchern und u. U. auch von Unternehmen, wegen ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung. Die Geoblocking-Verordnung findet im B2B-Bereich Anwendung, soweit das kaufende Unternehmen einerseits Endkunde ist, also insbesondere keine Weiterverarbeitung und kein Weiterverkauf erfolgen.
Seit dem 25.05.2018 gilt die am 14.04.2016 beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Gleichzeitig wird das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ersetzt. Soweit die DS-GVO-Konkretisierungen durch die Mitgliedsstaaten der EU erlaubt, ist auf die Regelungen auf nationaler Ebene, in Deutschland das BDSG-neu, zurückzugreifen. Eine spezialgesetzliche Regelung des Beschäftigungsdatenschutzes gibt es nicht. Die Bundesregierung hat den Beschäftigtendatenschutz in § 26 BDSG-neu geregelt.
Der Datenschutz erfasst Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Adressdaten einer Einzelfirmen oder einer sog. „Ein-Mann-GmbH“ stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar, die dem Datenschutzgesetz unterliegen.
Außer durch Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis auch im gegenseitigen Einvernehmen durch Abschluss eines "Aufhebungsvertrages" beendet werden. Dabei sind allerdings einige Grundsätze zu beachten.
Am 1. Januar 2002 trat das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Neben einer Vielzahl von strukturellen Veränderungen wurde insbesondere das Kaufvertrags- und Gewährleistungsrecht neu geregelt.
Ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, ist zunächst abzumahnen. Dies gilt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich. Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt daher grundsätzlich nur in Betracht, wenn zuvor eine wirksame Abmahnung erfolgt ist. Deshalb ist es so wichtig, dass Abmahnungen, und zwar in wirksamer Form, vorliegen.
Ziel des Verkaufsgespräches muss es sein, dem Kunden zu vermitteln, dass das Produkt im wahrsten Sinne des Wortes preiswert ist - also aufgrund des individuellen Nutzens seinen Preis wert ist! Wie man das erreicht? Spezialisten gehen nach vier Grundregeln vor.
Mit der Güte des Verkaufspersonals steht und fällt also der Erfolg in Ihrem Geschäft. Die Konsequenz daraus muss sein, die Technik der Verkaufsgesprächsführung immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und sorgfältig zu trainieren. Das vorliegende Blatt soll dazu Anregungen geben.
Bereits in den ersten Sekunden des Kontakts bilden sich Kunden ein Urteil über Sie. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Gespräch noch gar nicht richtig in Gang gekommen und dennoch hat der Kunde schon einen Eindruck, ob Sie ihm sympathisch sind oder nicht. Ihre Körpersprache fließt – bewusst oder unbewusst – ganz wesentlich in die Urteilsbildung des Kunden ein.
Diese Checkliste soll Ansatzpunkte liefern, um in Sachen Kundenorientierung den IST-Zustand des eigenen Unternehmens zu ermitteln. Sie kann darüber hinaus als Ausgangspunkt dienen, um Ziele zu definieren und deren Erfüllung in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.
Fachlageristen nehmen Waren entgegen und prüfen anhand der Begleitpapiere die Richtigkeit, Menge und Beschaffenheit der Lieferung. Bei Beanstandungen bereiten sie die Rückgabe der Ware vor. Die ordnungsgemäße Ware packen sie aus, sortieren und lagern diese fachgerecht. In Listen, Karteien oder auch am Computer werden die Artikel erfasst, um jederzeit Auskunft über den Bestand und Lagerort geben zu können.
Fachkräfte für Lagerlogistik sind wahre Organisationstalente: Neben der Warenannahme und der Überprüfung der Begleitpapiere, organisieren sie die Entladung der Waren.
Musikfachhändler handeln nicht nur mit Musik- und Notenbüchern, sondern auch mit Musikinstrumenten, CDs und Schallplatten. Bei der Beratung der Kunden führen sie Instrumente vor und wählen auch im großen Angebot an Musikliteratur fach- und kundengerecht aus. Sie warten und pflegen Instrumente und reparieren kleinere Schäden daran selbstständig. Außerdem bestellen sie Instrumente, Noten und Tonträger. Zu den weiteren Tätigkeiten zählen die Erledigung der Buchhaltung und das Durchführen von Werbemaßnahmen.
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.