Umsatz­korrektur­faktoren

 
 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) berechnet und veröffentlicht jährlich die sog. Umsatzkorrekturfaktoren. Diese Umsatzkorrekturfaktoren dienen Ihnen als Planungshilfe, um die Umsatzentwicklung eines bestimmten Monats oder eines Jahresabschnittes gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zu ermitteln, indem der Einfluss der unterschiedlichen Umsatzanteile der Verkaufs-/Wochentage ausgeschaltet wird.
Der HBE stellt Ihnen als Mitglied die Umsatzkorrekturfaktoren des jeweiligen Jahres zur Verfügung und berät Sie auch bei der Anwendung der Korrekturfaktoren sowie bei sonstigen betriebswirtschaftlichen Fragen.

Allgemeine Grundlagen & Hinweise zur Anwendung

Der HDE berechnet und veröffentlicht jährlich Umsatzkorrekturfaktoren, die als Umsatzplanungshilfe verwendet werden können. Die Umsatzkorrekturfaktoren geben an, um wie viele Prozentpunkte die Umsatzentwicklung eines bestimmten Monats bzw. Jahresabschnittes gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bereinigt (erhöht oder vermindert) werden muss, um den Einfluss der unterschiedlichen Umsatzanteile der Verkaufs-/Wochentage auszuschalten. Aus der Höhe der einzelnen Umsatzkorrekturfaktoren kann schon heute recht gut abgelesen werden, welche Monate bzw. Jahresabschnitte von der Lage und Anzahl der Verkaufstage her positiv oder negativ beeinflusst werden.

Grundlage der Berechnung ist die prozentuale Verteilung des Wochenumsatzes auf die einzelnen Verkaufstage. Die entsprechenden Angaben erhebt der HDE in Form von Jahresdurchschnitten bei seinen Mitgliedsunternehmen. Bitte beachten Sie, dass die im Zeitverlauf zu beobachtenden durchaus nennenswerten Umsatzverschiebungen zwischen den Wochentagen den Vorjahresvergleich beeinflussen.

Die prozentuale Verteilung des Wochenumsatzes auf die Wochentage wird differenziert nach den Betriebsformen Fachgeschäft (Non-Food) und Fachmarkt sowie nach den ausgewählten Branchen Lebensmittel, Bekleidung/Schuhe, Bau- und Heimwerkerbedarf und Möbel.

Die Umsatzkorrekturfaktoren werden auf Basis der bundeseinheitlichen Feiertage berechnet. Saisongeschäfte werden nicht berücksichtigt. Umsatzimpulse z. B. durch das Weihnachts- oder Ostergeschäft werden nicht betrachtet. An Sonntagen getätigte Umsätze werden nicht berücksichtigt. Die Umsatzanteile der Wochentage werden ohne Sonntag auf 100% skaliert.

Die Berechnung der Korrekturfaktoren erfolgt, indem die Wochentage mit ihrem jeweiligen Umsatzanteil zu einem Monatswert addiert und zum Vorjahr verglichen werden.
Die veröffentlichten Korrekturfaktoren werden in der Tabelle bereits mit dem umgekehrten Vorzeichen angeben, d.h. sie können direkt mit dem unbereinigten Umsatzergebnis verrechnet werden.

Besonderheiten beim Lebensmitteleinzelhandel

Eine Besonderheit ist beim Lebensmitteleinzelhandel zu berücksichtigen. Hier werden die Umsatzanteile von Feiertagen rechnerisch einbezogen, da angenommen wird, dass die entsprechenden Waren des täglichen Bedarfs im Vorfeld des Feiertages gekauft werden. Bei der Lage auf dem Monatsersten wird der Umsatzanteil dem Vormonat hinzugerechnet.

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Bitte beachten Sie: Die veröffentlichten Korrekturfaktoren werden in der Tabelle bereits mit dem umgekehrten Vorzeichen angeben, d.h. sie können direkt mit dem unbereinigten Umsatzergebnis verrechnet werden.

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Hinweis zu den Downloads

Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.

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