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16.12.2016 Bayern

Mutterschutzrecht: Neuregelung verzögert sich

Das Inkrafttreten der Reform des Mutterschutzgesetzes wird sich wohl auf 1. April 2017 verschieben. Ursprünglich war der 1. Januar 2017 angekündigt worden.

Mutterschutz

.Grund für die Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren ist u. a., dass in der Koalition nach wie vor auch über inhaltliche Gesichtspunkte der Reform verhandelt wird. Dies ist bereits als Erfolg zu werten, da sich der HDE direkt nach der Anhörung im familienpolitischen Ausschuss Ende September an die Politik gewandt hat und darin – neben diversen inhaltlichen Verbesserungen – insbesondere eine großzügige Übergangsphase für die Arbeitgeber gefordert hat.

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