News
09.12.2016 Bayern
Erfolg für die Handelsverbände: Mit den Änderungen im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden endlich zahlreiche Einzelhandelsunternehmen mit Teilzeitbeschäftigten entlastet.
Hervorzuheben ist die Möglichkeit für Unternehmen, im Rahmen eines Wahlrechts die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Basis von Vollzeitäquivalenten vorzunehmen. Wichtig: Die Mitteilung der Berechnungsmethode gem. § 6 Abs. 4 S. 5, 6 RBStV (n.F.) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 S. 2 RBStV ist nur einmal im Jahr zum 31.3. mit Wirkung ab April möglich! Die genaue Regelung zu den Vollzeitäquivalenten finden Sie in Artikel 4 des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Weitere Informationen finden Sie außerdem im aktualisierten HBE-Praxiswissen „Rundfunkbeitrag“.
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.