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02.12.2016 Bayern
Mit Beginn des neuen Jahres wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Das hat Folgen insbesondere für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die Arbeitgeber dringend berücksichtigen müssen.
Ab dem 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Diese Erhöhung hat z.B. Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter (eventuelle Reduzierung) oder auch auf die Sozialversicherungsfreiheit.“ In welchen Fällen Anpassungsbedarf besteht und wie Arbeitgeber nach der Erhöhung des Mindestlohns Stolpersteine vermeiden, erfahren Sie in unserer HBE-Information.
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