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25.11.2016 Bayern
Arbeitgeber erhalten ab Ende November wichtige Post von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Das Schreiben enthält die Zugangsdaten für den neuen digitalen Lohnnachweis.
Mit diesem elektronischen Lohnnachweisverfahren müssen Arbeitgeber zukünftig die Entgelte, Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten zur Unfallversicherung melden. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Bislang geschah dies mit Hilfe eines Formulars auf Papier oder online über das Extranet des Unfallversicherungsträgers. In Zukunft kann der Arbeitgeber den Lohnnachweis direkt mit Hilfe seiner Software zur Entgeltabrechnung erstellen und verschicken. Das soll den Aufwand und das Risiko, Fehler bei der Datenübertragung zu machen, verringern.
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