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25.11.2016 Bayern
Das neue Jahr beginnt bald, die Termine der Schulferien stehen fest und jeder Beschäftigte weiß, wie viele Urlaubstage er hat. Es empfiehlt sich daher, gleich zu Jahresanfang eine Urlaubsliste auszulegen.
Fragen des Urlaubs und damit verbundene Ansprüche bereiten Betrieben oftmals Schwierigkeiten. Der Grund: Die rechtliche Seite ist in vielen Fällen nicht (ausreichend) bekannt. So bricht in Unternehmen oft genug das Chaos aus, weil Mitarbeiter z.B. Urlaubsanträge auf die letzte Minute einreichen. Was Sie beim Thema „Urlaub“ unbedingt beachten müssen, finden sie in unserem aktualisiertem HBE-Praxiswissen. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen gerne zur Verfügung.
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