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21.10.2016 Oberbayern

Erste Hilfe im Betrieb: Unbedingt gesetzliche Vorschriften beachten

Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus.

Erste Hilfe

Der HBE bietet in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe die vorgeschriebene Ersthelfer-Ausbildung an. Kosten fallen dabei für Mitgliedsunternehmen nicht an. Für den Kurs „Ersthelfer im Betrieb“ gibt es noch wenige Restplätze. Melden Sie sich jetzt entweder online für einen Kurs in München an. Alternativ können Sie auch die Fax-Anmeldung nutzen. Termine für den Ersthelfer-Kurs: 3.11.2016 oder 16.11.2016. Der angebotene HBE-Kurs ist für Anfänger und zur Auffrischung (alle zwei Jahre vorgeschrieben!) geeignet.

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Brienner Straße 45
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Telefax: 089 55118-163

 

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