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30.09.2016 Bayern

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Das müssen Arbeitgeber unbedingt beachten

Arbeitgeber müssen länger erkrankten Beschäftigten seit einigen Jahren ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Die Anforderungen an ein BEM haben sich durch die aktuelle Rechtsprechung immer weiter verschärft.

Krankschreibung
Bild © Thorben Wengert / pixelio.de

Gerichte lassen krankheitsbedingte Kündigungen häufig an der ordnungsgemäßen Durchführung eines BEM scheitern. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Es ist daher vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung unbedingt größte Sorgfalt auf die gute Vorbereitung und Durchführung eines BEM zu legen." Der HBE hat deshalb Musterschreiben und Einwilligungserklärungen für ein BEM erstellt bzw. aktualisiert und hält diese zum Abruf in Ihrer jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle für Sie bereit.

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