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23.09.2016 Bayern
Viele Arbeitgeber ohne Tarifbindung orientieren sich an der Entwicklung der Tariflöhne und geben Tarifentgelterhöhungen freiwillig an ihre Arbeitnehmer weiter.
Umstritten war bislang, ob sich ein Arbeitgeber durch die regelmäßige Weitergabe der Tariflohnerhöhungen an diese bindet und dies einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Tarifentgelterhöhung aus betrieblicher Übung begründet. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt grundsätzlich verneint (Urteil vom 24.02.2016, Az. 4 AZR 990/13). Danach entsteht nur dann eine betriebliche Übung, wenn deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür sprechen, dass er die Erhöhungen – auch ohne das Bestehen einer tarifvertraglichen Verpflichtung – auf Dauer übernehmen will. Dies wird jedoch vom Arbeitnehmer in der Regel kaum zu beweisen sein.
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