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23.09.2016 Bayern

Online-Händler: Unbedingt AGB ändern

Am 1. Oktober tritt eine wichtige Regelung in Kraft, die Online-Händler unbedingt beachten müssen. Ab diesem Tag müssen online geschlossene Verträge mit Kunden auch online kündbar sein.

Online-AGB

Um unnötige Abmahnungen zu verhindern, sollten deshalb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor diesem Stichtag angepasst werden. Besonders zu beachten ist, dass Online-Händler den Verbraucher nicht mehr dazu verpflichten können, z.B. Kündigung oder Mängelanzeige in Schriftform (d.h. mit eigenhändiger Unterschrift) abzugeben. Die Textform (z.B. E-Mail, Fax, SMS) ist ab dem 1. Oktober völlig ausreichend.

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