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23.09.2016 Bayern
Am 1. Oktober tritt eine wichtige Regelung in Kraft, die Online-Händler unbedingt beachten müssen. Ab diesem Tag müssen online geschlossene Verträge mit Kunden auch online kündbar sein.
Um unnötige Abmahnungen zu verhindern, sollten deshalb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor diesem Stichtag angepasst werden. Besonders zu beachten ist, dass Online-Händler den Verbraucher nicht mehr dazu verpflichten können, z.B. Kündigung oder Mängelanzeige in Schriftform (d.h. mit eigenhändiger Unterschrift) abzugeben. Die Textform (z.B. E-Mail, Fax, SMS) ist ab dem 1. Oktober völlig ausreichend.
Syndikusrechtsanwalt
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