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23.09.2016 Bayern
Zum 1. Oktober 2016 tritt eine Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft, die auch Auswirkungen auf Arbeitsverträge hat, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
So darf in Arbeitsverträgen künftig nicht mehr verlangt werden, dass Arbeitnehmer ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist „schriftlich“ geltend machen müssen. In Arbeitsverträgen ab dem 1.10.2016 muss stattdessen ausdrücklich geregelt sein, dass zur Wahrung der Ausschlussfrist eine Erklärung in „Textform“ ausreicht. Alle HBE-Musterarbeitsverträge (ohne Tarifbindung) wurden entsprechend angepasst und stehen für HBE-Mitglieder hier zum kostenlosen Download bereit. Die Musterarbeitsverträge erhalten Sie außerdem in jeder HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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