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02.09.2016 Bayern
In diesem Herbst (1. Oktober bis 30. November 2016) finden die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) statt.
Durch die JAV sollen die speziellen Interessen der Jugendlichen und der zu ihrer Ausbildung beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat berücksichtigt werden. Auch für den Arbeitgeber ist die Wahl von Bedeutung, da die gewählten Vertreter einen besonderen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben. Außerdem trägt der Arbeitgeber die Kosten der Wahl. In welchen Unternehmen eine JAV gewählt werden muss und was aus Arbeitergebersicht unbedingt zu beachten ist, erfahren Sie im HBE-Praxiswissen "Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung".
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