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12.08.2016 Bayern

Neue Textilkennzeichnung: Verstärkte Kontrollen der Behörden

Seit Februar 2016 gelten strengere Sanktionen für eine falsche Textilauszeichnung. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden werden die Einhaltung der Vorschriften jetzt verstärkt kontrollieren.

Neue Textilauszeichnung

Offenbar gibt es noch etliche Lieferanten, die ihre Textilien immer noch falsch auszeichnen. Überdurchschnittlich betroffen sind anscheinend textile Accessoires, wie z.B. Hüte, Mützen oder Handschuhe. Einzelhändler sollten deshalb unbedingt im Rahmen der Wareneingangskontrolle stichprobenartig prüfen, ob die Artikel richtig deklariert sind (z.B. ohne Abkürzungen, in der Landessprache etc.). Ansonsten müssen die Waren vom Lieferanten neu etikettiert werden. Händler, die gegen das neue Textilkennzeichnungsgesetz verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro und ggf. mit einer Abmahnung rechnen. 

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