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12.08.2016 Bayern
Ausfuhrlieferungen von Unternehmen sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Einzelhändlern an Reisende aus Staaten außerhalb der EU.
Hier spricht man vom “Export über den Ladentisch“. Die Steuerbefreiung wird dem Unternehmer gewährt, wenn sein Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist und die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen. Ein neues HBE-Praxiswissen informiert Unternehmen und ausländische Käufer über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (Ausfuhren für den privaten Bedarf). Das HBE-Praxiswissen finden sie hier.
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