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03.08.2016 Bayern
Seit dem 1. August 2016 gibt es das neue „Aufstiegs-Bafög“. Damit soll Aufstiegswilligen die Entscheidung für eine Weiterbildung finanziell erleichtert werden.
So können z.B. Mitarbeiter im Handel, die eine Weiterbildungsmaßnahme wie den Handelsfachwirt absolvieren, bis zu 64 Prozent finanziell gefördert werden. Das Aufstiegs-BAföG kann auch von Absolventen beantragt werden, die bereits einen Hochschulabschluss haben. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Damit wird die Durchlässigkeit von der akademischen Bildung zur beruflichen Weiterbildung ausgebaut. Die Aus- und Weiterbildung im Handel bleibt gegenüber einem Hochschulstudium weiterhin attraktiv.“ Weitere Informationen zu förderfähigen Weiterbildungen und den neuen Fördersätzen finden Sie hier und im neuen HBE-Praxiswissen "Weiterbildung" .
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