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München: Verwaltungsgerichtshof untersagt verkaufsoffenen Sonntag

Der verkaufsoffene Sonntag aus Anlass des Stadtgründungsfestes (16. Juni) fand dieses Jahr nicht statt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte die entsprechende Ladenschlussverordnung für komplett unwirksam.

Fußgängerzone in München.
Bild © Fußgängerzone in München. Foto: Hartmut910 / pixelio.de.

Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen die Rechtmäßigkeit der städtischen Verordnung vom vergangenen Jahr geklagt. HBE-Geschäftsführerin Simone Streller reagierte mit Unverständnis und großer Enttäuschung auf die Gerichtsentscheidung. „Dass die Läden selbst am Stadtgründungsfest geschlossen bleiben müssen, ist ein schlechtes Signal für den Einkaufsstandort München.“ Die Stadt München hatte sich in der Vergangenheit bei der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen sehr restriktiv verhalten. Erst im vergangenen Jahr durften die Geschäfte zum Stadtgründungsfest erstmals sonntags öffnen. Streller: „Das Gericht hat den Münchnern und allen Besuchern bedauerlicherweise einen Strich durch die Rechnung gemacht.“ Zum ersten verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Stadtgründungsfestes kamen vergangenes Jahr über 450.000 Besucher in die Münchner Innenstadt.

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