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22.07.2016 Bayern
Zum Schutz vor Manipulationen müssen Registrierkassen künftig mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung jetzt beschlossen.
Für die Einzelhändler bedeutet dies, dass Registrierkassen nachgerüstet werden müssen. Bei vernetzten Kassen sind zentrale Lösungen denkbar, so dass nicht zwangsläufig jede einzelne Kasse nachgerüstet werden muss. Die Umsetzung der technologischen Vorgaben will der Gesetzgeber den Kassenherstellern überlassen. Bei einigen Kassen, insb. im Einsteigersegment wird eine Nachrüstung u.U. nicht möglich sein, so dass eine Neuanschaffung nötig sein wird. Die neuen Regelungen sollen nach dem Entwurf ab 2020 gelten. Für moderne Registrierkassen, die den aktuellen Anforderungen an die dauerhafte Speicherung der Einzeldaten bereits entsprechen, gilt eine Übergangsregelung. Solche Kassen dürfen bis Ende 2022 weiterbenutzt werden.
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