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15.07.2016 Bayern
Ende des Monats (30. Juli) beginnen in Bayern die Sommerferien. Fragen rund um den Urlaub von Mitarbeitern und damit verbundene Ansprüche bereiten vielen Betrieben jedoch oftmals Schwierigkeiten.
Der Grund: Die rechtliche Seite ist in vielen Fällen nicht (ausreichend) bekannt. So bricht in Unternehmen gerade auch kurz vor den Sommerferien oft genug das „Chaos“ aus, weil Mitarbeiter Urlaubsanträge auf die letzte Minute einreichen. Was der Arbeitgeber darf und was nicht, erfahren Sie in unseren beiden HBE-Praxiswissen „Urlaub“ und „Urlaubsgeld“. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen gerne zur Verfügung.
Bezirksgeschäftsführerin
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Bezirksgeschäftsführerin
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