News

15.07.2016 Bayern

Rücknahme von Elektrogeräten: Registrierungsfrist läuft ab!

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Einzelhändler verpflichtet, Elektrogeräte von ihren Kunden zurückzunehmen.

Elektroschrott
Bild © Frank Radel / pixelio.de

Stationäre Geschäfte und Online-Händler, die über 400 Quadratmeter Verkaufs- oder Lagerfläche für E-Geräte haben, müssen ab dem 24. Juli 2016 Elektro-Altgeräte kostenlos zurücknehmen und sich zuvor hier registrieren. Verstöße gegen die Registrierungspflicht können mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Außerdem wird regelmäßig der durch den Verstoß erzielte wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft. Welche Händler von dieser Rücknahmepflicht betroffen sind und worauf man beim Verkauf von Elektrogeräten achten muss, erfahren Sie im aktualisierten HBE-Praxiswissen „Elektro- und Elektronikgesetz“.

Login Mitgliederbereich

 
 
 
 

Ansprechpartner

HBE Logo
 
 

Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München

Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163

 

Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.

Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.

1. Thema wählen

2. Kategorie wählen

3. Inhalte wählen

 
 
 
Leistungen
1
Aktuell
2
Verband
3
Kontakt
4
Bezirke-Filter
5
Themenfinder
6
HBE-Suche
7
 

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung