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15.07.2016 Bayern
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Einzelhändler verpflichtet, Elektrogeräte von ihren Kunden zurückzunehmen.
Stationäre Geschäfte und Online-Händler, die über 400 Quadratmeter Verkaufs- oder Lagerfläche für E-Geräte haben, müssen ab dem 24. Juli 2016 Elektro-Altgeräte kostenlos zurücknehmen und sich zuvor hier registrieren. Verstöße gegen die Registrierungspflicht können mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Außerdem wird regelmäßig der durch den Verstoß erzielte wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft. Welche Händler von dieser Rücknahmepflicht betroffen sind und worauf man beim Verkauf von Elektrogeräten achten muss, erfahren Sie im aktualisierten HBE-Praxiswissen „Elektro- und Elektronikgesetz“.
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