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08.07.2016 Bayern
Die Angabe einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist verpflichtend. Dies haben jetzt weitere gerichtliche Entscheidungen bestätigt. Wer die Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse nicht angibt, riskiert eine Abmahnung!
Der HBE hat deshalb seine Musterwiderrufsbelehrung in dem Praxiswissen „Verbraucherrechterichtlinie Widerrufsrecht“ entsprechend angepasst. Außerdem wurden die Praxiswissen „Verbraucherrechterichtlinie Fernabsatz“ und „Verbraucherrechterichtlinie Stationärer Handel“ aktualisiert. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
Syndikusrechtsanwalt
Tel.:089 55118-117
Fax:089 55118-118
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