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08.07.2016 Bayern
Kommt die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung wirklich? Experten weisen auf mögliche Rechtsunsicherheiten hin.
Anfang Juni hatte der Bundestag die sogenannte Störerhaftung abgeschafft, nach der Anbieter von Hotspots bislang für das Verhalten ihrer Nutzer haften. Künftig soll der Anbieter nicht mehr haften, wenn dieser Sicherungsmaßnahmen gegen einen unbefugten Zugriff auf das WLAN-Netzwerk eingerichtet und der Nutzer bestätigt hat, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Kritiker befürchten allerdings auch nach der Gesetzesänderung, dass für Betreiber von WLAN-Hotspots Abmahnrisiken bestehen.
Wichtiger Hinweis: Falls Unternehmen trotz der Gesetzesänderungen Abmahnungen erhalten, unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärungen! Melden Sie sich bei den Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle, damit geeignete Schritte eingeleitet werden können.
Syndikusrechtsanwalt
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