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27.06.2016 Bayern
Die Einigung zwischen Union und SPD zur Reform der Erbschaftsteuer wird vom HBE begrüßt. Denn jetzt haben die Unternehmen endlich Rechtssicherheit.
Allerdings, so HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner, werde die Erbschaftsteuerbelastung für Unternehmen trotz der Nachbesserungen unter dem Strich steigen. Positiv sei allerdings, dass Verfügungsbeschränkungen familiengeführter Unternehmen berücksichtigt werden und die aufgrund des derzeitigen Niedrigzinses entstehende Überbewertung im vereinfachten Ertragsverfahren angegangen werde. Aigner: „Die konkreten Einzelheiten der Reform stehen derzeit noch nicht fest. Außerdem müssen wir abwarten, wie der Bundesrat entscheidet.“
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