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12.05.2016 Bayern
Der Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen stößt beim HBE auf Ablehnung.
Zwar sind einige der ursprünglichen Regelungen zur gesetzlichen Bestimmung von Kriterien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses nicht weiter verfolgt worden. Allerdings ist bereits nach geltender Rechtslage die missbräuchliche Nutzung von Werk- und Dienstverträgen verboten. Das Gesetz ist also vollkommen überflüssig und bedeutet für die Unternehmen nur mehr Bürokratie. Außerdem ist die sogenannte Streikbrecherklausel ein klarer Eingriff in die Arbeitskampfparität: Gewerkschaften dürfen zwar betriebsfremde Flashmobber zur Betriebsblockade einsetzen. Aber der Arbeitgeberseite wird der Einsatz von Zeitarbeit zur Aufrechterhaltung des Betriebes bei Streiks verboten.
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