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04.05.2016 Bayern
Viele Einzelhändler fragen sich mit Blick auf die Fußball-EM in Frankreich (10. Juni bis 10. Juli 2016), ob sie ihre Werbung mit Hinweisen auf dieses sportliche Großereignis verbinden sollen. Dies gilt insbesondere, wenn im Geschäft Fußballspiele live mit Eventcharakter auf einem Großbildschirm übertragen werden.
Um jedoch unnötige Abmahnungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden, ist bei der Werbung mit der Fußball-EM unbedingt Vorsicht geboten. Insbesondere UEFA-Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden. Geschützt sind z. B. das offizielle Emblem genauso wie Einzelbegriffe und Wortkombinationen ("Euro 2016"). Werbung mit geschützten Logos und Marken ist ohne Lizenz unzulässig und Verstöße können sehr teuer werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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