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08.04.2016 Bayern
Hohe Geldbußen und Nachforderungen: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz können für Unternehmen richtig teuer werden.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat allein im vergangenen Jahr wegen Verstößen gegen Mindestlohnregelungen Geldbußen in Höhe von 43,4 Millionen Euro festgesetzt. Einzelhändler sollten deshalb insbesondere bei Minijobbern an der Grenze zum Mindestlohn unbedingt die Dokumentationspflichten exakt zu beachten (z.B. Pausenzeiten, Beginn und Ende der Arbeitszeit). Hier finden Sie weitere Informationen zu den möglichen Konsequenzen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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