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11.03.2016 Bayern

Unfallverhütungsvorschriften: Jedes Unternehmen braucht ausgebildete Ersthelfer

Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Dies regeln die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen.

Este-Hilfe-Kurs
Bild © S. Hofschlaeger/pixelio.de

Sind in einem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus.

Der HBE bietet deshalb in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Kosten fallen dabei keine an! Der Grundkurs findet am 9. Juni 2016 (9-17 Uhr) in der HBE-Hauptgeschäftsstelle in München statt. Hier können Sie sich schnell und bequem online anmelden.

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