News
19.02.2016 Bayern
Wussten Sie, dass Einzelhandelsunternehmen die Möglichkeit haben, an den wesentlichen Entscheidungen ihrer Berufsgenossenschaft (BGHW) mitzuwirken? Der Handelsverband Deutschland ist vorschlagsberechtigt für die Vertreterversammlung der BGHW.
Diese ist quasi das Parlament der Branchenunfallversicherung, welches paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Die Vertreterversammlung entscheidet u. a. über die Beitragssätze ("Gefahrentarif") oder die Verbesserung der Unfallprävention. Diese Entscheidungen sind für Unternehmen kostenrelevant und haben erhebliche Bedeutung. Wenn Sie sich daher ehrenamtlich als Vertreter der Einzelhandels-Arbeitgeber engagieren möchten, können Sie sich für die Sozialwahl 2017 mit untenstehenden Formularen bewerben. Bewerbungsschluss ist der 31.03.2016. Bewerbungsschluss ist der 31.03.2016. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.