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12.02.2016 Bayern
Bundesumweltministerin Hendricks und HDE-Präsident Sanktjohanser haben vereinbart, zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie die Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen kurzfristig zu unterzeichnen. Damit kann die Vereinbarung zum 1. April 2016 in Kraft treten. Laut HDE haben aktuell 80 Unternehmen angekündigt, der Vereinbarung in ihrer jetzigen Form beizutreten.
Diese Unternehmen repräsentieren 50 Prozent des Tütenvolumens des Einzelhandels und 60 Prozent des Tütenvolumens, das von der EU-Richtlinie erfasst wird (zwischen 15 und 50 Mikrometer Wandstärke). Ziel ist es, dass innerhalb von zwei Jahren 80 Prozent des Gesamtvolumens (6,1 Milliarden Tüten) der freiwilligen Bezahlpflicht unterliegen. Aus Sicht des HBE stärkt eine freiwillige Vereinbarung gegenüber einer gesetzlichen Regelung nicht nur die unternehmerische Gestaltungsfreiheit, sondern hat auch positive Imagewirkungen für die Branche. Ganz abgesehen davon bleibt damit sichergestellt, dass die mit dem Verkauf verbundenen Einnahmen bei den Unternehmen bleiben und nicht dem Bundeshaushalt zufließen. Leisten auch Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und treten Sie der Vereinbarung bei!
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