News
05.02.2016 Bayern
Für Asylsuchende und geduldete Personen gelten die allgemeinen Regelungen des Versicherungs-, Beitrags- und Melderechts der Sozialversicherung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin. Danach unterliegen mehr als geringfügig beschäftigte Flüchtlinge in allen Zweigen der Sozialversicherung der Versicherungs- und Beitragspflicht.
Für sie finden die Mindestlohnregelungen Anwendung. Dies gilt nicht, wenn das Mindestlohngesetz Ausnahmen vorsieht (z. B. während der Beschäftigung zur Berufsausbildung oder bestimmter Praktika). Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ist zu beachten, dass diese Flüchtlinge regelmäßig nicht gesetzlich krankenversichert sind und der Arbeitgeber somit keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen hat. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über untenstehenden Link.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.