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15.01.2016 Bayern
Durch eine Gesetzesänderung ergeben sich für die geringfügig Beschäftigten zum 1. Januar 2016 wichtige Änderungen für die Meldedaten zur Unfallversicherung. Dies betrifft u.a. die neue Unfallversicherungs-Jahresmeldung, den elektronischen Lohnnachweis, Einmalzahlungen und die Datenannahme. Weitere Anpassungen betreffen das Antragsverfahren auf Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Außerdem wird der Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage gesenkt. Er beträgt künftig 0,12 Prozent (bisher: 0,15 Prozent). Aufgrund der Senkung der Insolvenzgeldumlage wird ein bestehender Dauerbeitragsnachweis automatisch angepasst, sofern der Minijobzentrale ein Dauerbeitragsnachweis vorliegt. Die übrigen Beitrags- und Umlagesätze zum Jahreswechsel bleiben unverändert. Hinweis: Die von einigen Trägern der Sozialversicherung zum 01. Juli 2016 angekündigten Bestandsfehlerprüfungen werden vorerst nicht eingeführt.
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