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15.01.2016 Bayern
Die GEMA-Vergütungssätze für die regelmäßige Musikwiedergabe ohne Veranstaltungscharakter im Handel sind zum 1. Januar 2016 angepasst worden (Tarife M-U und R). Insgesamt ergeben sich dadurch moderate Tariferhöhungen.
Die neuen Vergütungssätze, eine aktuelle GEMA-Musterrechnung sowie weitere Informationen finden Sie im aktualisierten Praxiswissen "GEMA". Wichtig: Die GEMA gewährt HBE-Mitgliedern einen Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent auf alle Vergütungssätze. Ein Nachweis der Mitgliedschaft ist notwendig. Es empfiehlt sich, bereits bei der Anmeldung auf die Mitgliedschaft im HBE hinzuweisen. Eine rückwirkende Inanspruchnahme des 20-prozentigen Nachlasses wird von der GEMA nicht anerkannt!
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
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