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08.01.2016 Bayern
Fragen des Urlaubs und damit verbundene Ansprüche bereiten Betrieben oftmals Schwierigkeiten, da die rechtliche Seite in vielen Fällen nicht ausreichend bekannt ist. So bricht in Unternehmen oft genug das Chaos aus, weil Mitarbeiter Urlaubsanträge auf die letzte Minute einreichen. Es empfiehlt sich daher, gleich zu Jahresanfang eine Urlaubsliste auszulegen. Die Eintragung des Urlaubswunsches durch die Arbeitnehmer stellt allerdings noch keine Bewilligung dar. Diese erfolgt in angemessener Zeit durch den Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im HBE-Praxiswissen "Urlaub".
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