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11.12.2015 Bayern
Registrierkassen müssen handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvorschriften gerecht werden. Insbesondere für das Finanzamt ist es von Bedeutung, dass die Kasse Erlöse vollständig und möglichst detailliert aufzeichnet. Wichtig: Die neue Regelungen zur "Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" treten spätestens am 31.12.2016 in Kraft. Dann endet auch die derzeit geltende Übergangsfrist. Dann müssen Kassensysteme im Handel elektronisch aufbewahren können. Außerdem wächst der Umfang der zu dokumentierenden Unterlagen. Welche konkreten Anforderungen die Finanzverwaltung an Registrierkassen stellt, hat der HDE in einer detaillierten Sonderinfo zusammengestellt
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