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04.12.2015 Bayern
Bei Kündigungen in Kleinbetrieben gibt es immer wieder Fragen, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder nicht. Dieses gilt jedoch nur, wenn in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Doch gerade hier kommt es oft zu Missverständnissen oder es herrscht Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich ist für die Ermittlung der relevanten Beschäftigtenzahl die zurückliegende Personalstärke des Betriebes ebenso relevant, wie die aktuelle Mitarbeiterzahl und die (nachvollziehbare) Einschätzung der künftigen regelmäßigen Betriebsgröße. Der HBE hat in seinem Praxiswissen
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